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Zwei Konzepte über Arbeitspolitik

Von Juan Alemann

Die hohe Arbeitslosigkeit und die zunehmende Schwarzarbeit sollten den Politikern und Gewerkschaftern mehr Sorge bereiten, als es der Fall ist. Die Problematik, die dem Thema zu Grunde liegt, wird unter den Teppich gefegt, und das Phänomen wird nur mit der Rezession in Zusammenhang gebracht. Während sämtliche Politiker für die Stützung von kleinen und mittleren Unternehmen (Pymes) eintreten, treten Kirchneristen, Gewerkschafter und viele andere für die Vertiefung der bestehenden Gesetzgebung ein, die für Großunternehmen gedacht ist. Doch etwa 80% der Beschäftigung entfällt auf die Pymes.

Die hohen Entlassungsentschädigungen und andere außerordentliche Zahlungen, die gelegentlich auftreten, sind für ein Unternehmen mit Tausend Arbeitnehmern nur ein statistisches Problem, weil bei der Kostenkalkulation ein Aufschlag auf den Lohn für diesen Zweck berechnet wird, mit dem eine Reserve gebildet wird, die dann in den einzelnen Fällen eingesetzt wird. Für ein Unternehmen mit 5 Mitarbeitern ist diese Verrechnung mit einer Reserve nicht möglich, so dass Entlassungsentschädigungen und andere hohen Zahlungen, die sich aus der Arbeitsgesetzgebung ableiten, gelegentlich eine Katastrophe darstellen, und sogar zum Konkurs führen. Ebenfalls kann sich ein Großunternehmen eine strikte Spezialisierung der Arbeitnehmer leisten, während ein kleineres die Möglichkeit haben muss, dass Arbeiter von einer Tätigkeit auf eine andere übergehen, je nach dem wo sie gebraucht werden. In der Praxis halten sich viele kleine und mittlere Unternehmen nicht ganz an den Arbeitsvertrag, und die Gewerkschaften dulden es. Aber wenn es zu einem Konflikt kommt, dann entsteht ein Problem.

Die Wirtschaft schafft immer gute und weniger gute Arbeitsplätze. Die guten sind im Prinzip stabil und vertragen relativ hohe Löhne, die weniger guten sind direkt oder potentiell nicht stabil, erfordern Flexibilität und vertragen oft nur einen niedrigeren Lohn. Da die Gesetzgebung davon ausgeht, dass alle Arbeitsplätze zur ersten Kategorie gehören, werden viele mögliche Arbeitsgelegenheiten entweder ignoriert, oder diese sie gehen auf die Schwarzwirtschaft über. Der hohe Anteil der nicht eingetragenen Arbeitnehmer und selbstständig Tätigen, ist ein deutlicher Hinweis auf die Tatsache, dass bei der Arbeitsgesetzgebung vieles nicht stimmt.

Die Regierung toleriert die Schwarzarbeit, da eine effektive Kontrolle, wie sie durchaus möglich wäre, zur Schließung vieler Kleinbetriebe und somit zu mehr Arbeitslosigkeit führen würde. Ohne Schwarzarbeit hätten wir eine Arbeitslosigkeit von über 20%. 1998 hat der damalige AFIP-Direktor Carlos Silvani ein System erfunden, um den Kleinbetrieben eine gewisse Legalität zu ermöglichen. Damals wurde die sogenannte Einheitssteuer (“Monotributo”) eingeführt, bei der Kleinbetrieben (die gemäß Umsatz, Fläche, Energiekonsum und Beschäftigten definiert werden) erlaubt wird, monatlich einen festen Betrag zu zahlen, der die Gewinnsteuer, die Mehrwertsteuer und die Sozialabgaben ersetzt. Das System wurde als Übergangslösung für Ausnahmefälle gedacht, entwickelte sich jedoch zu einem robusten dauerhaften System, das vielen Kleinunternehmen die Hinterziehung erlaubt, weil sie die Bedingungen der Steuer nicht erfüllen, dies jedoch kaum kontrolliert wird. Über 2,5 Mio. Einheitssteuerzahler sind einfach zu viel. Jetzt soll die Kontrolle verschärft werden; doch das kann dann zur Schließung von Betrieben führen.


Der Standpunkt der Regierung

Die Macri-Regierung vertritt grundsätzlich die richtige Auffassung, und tritt für Reformen ein, die die Arbeitsgesetzgebung der Realität anpassen. Die Regierung will eine höhere Konkurrenzfähigkeit erreichen, die im Zusammenhang mit der stärkeren Öffnung der Wirtschaft unerlässlich ist. Das wurde beim Freihandelsabkommen Mercosur-EU erwähnt. Doch wichtiger ist die Tatsache, dass Brasilien unter Präsident Michel Temer eine sehr tiefgreifende Reform der Arbeitsgesetzgebung eingeführt hat, die für Argentinien ein Problem darstellt, weil Brasilien dabei gegenüber Argentinien noch konkurrenzfähiger wird. Argentinien steht somit unter Zugzwang.

Es geht darum, eine höhere Produktivität (mehr Produktion pro Arbeitnehmer) und mehr Effizienz zu erreichen. Effizienz schließt auch andere Möglichkeiten ein, um die Kosten zu verringern, wie eine günstigere Finanzierung, Spezialisierung, Nutzung von Marktnischen, Verbilligung des Warentransports und vieles andere. Merkwürdigerweise spricht weder Macri noch sonst ein Regierungssprecher vom Ziel der Vollbeschäftigung, das an erster Stelle stehen sollte. Die Erfüllung dieses Zieles hängt direkt mit der Möglichkeit zusammen, auch weniger gute Arbeitsplätze legal zu besetzen, was jetzt nicht der Fall ist.

Die Wirtschaftszeitung “El Cronista” hat unlängst (24.7.19) einen aufschlussreichen Artikel ihrer Mitarbeiterin Elisabeth Peger veröffentlicht, in dem diese die Stellungnahme der Regierungskoalition und der kirchneristischen Opposition gegenüberstellt.

Die Regierung will in einer zweiten Amtsperiode tiefgreifende Reformen durchführen, und hofft dabei, mit der Hilfe von Miguel Pichetto im Parlament, Reformen durchzusetzen, die die Kirchneristen bisher verhindert haben. Hier sei darauf hingewiesen, dass einige Reformen auch per Notstandsdekret vollzogen werden können. Unlängst hat die Regierung die Übertragung von Korruptionsgeldern auf den Staat durch ein Notstandsdekret geregelt, nachdem die Kirchneristen aus begreiflichen Gründen das Gesetz verhindert haben. Das Parlament hat dieses Dekret innerhalb der vorgesehenen Frist nicht beanstandet, so dass es jetzt voll in Kraft ist, und auch schon von Richtern angewendet wurde. Bei Arbeitsreformen kann man es gelegentlich auch so machen.

Konkret handelt es sich bei den offiziellen Vorschlägen um Folgendes:

  • Anpassung der Arbeitsverträge an die wirtschaftliche Wirklichkeit, wie es schon bei den Erdölarbeitern von Vaca Muerta vor einigen Jahren mit der Gewerkschaft vereinbart wurde. Das war sehr erfolgreich, mit einer starken Zunahme der Beschäftigung, weil dadurch hohe Investitionen wirtschaftlich möglich wurden. U.a. geht es dabei darum, dass in vielen Fällen Gruppen von Arbeitern geschaffen werden, die für verschiedene Tätigkeiten eingesetzt werden, je nachdem wo sie notwendig sind, statt das jeder nur eine bestimmte Tätigkeit verrichtet, und dabei gelegentlich nichts zu tun hat.

  • Förderung von Arbeitsverträgen für einzelne Unternehmen. In der Reform, die die Regierung von Fernando de la Rúa durchsetzte, wurde den Unternehmensabkommen Vorrang vor den Gesamtarbeitsverträgen für eine Branche gewährt. Das war den Gewerkschaftern ein Dorn im Auge, so dass sie unter der Regierung von Néstor Kirchner erreichten, dass dies rückgängig gemacht wurde. Das sehr gute Arbeitsgesetz von de la Rúa wurde beanstandet, weil Schmiergelder an Deputierte gezahlt worden seien. Die gleichen Peronisten, die zunächst das Schmiergeld in Empfang genommen haben, haben dann Zeter und Mordio geschrien, weil man es ihnen gezahlt hat! In der Praxis verblieb es jedoch so, dass die Unternehmensabkommen vor den allgemeinen überwiegen. Aber dabei gab es auch Konflikte. Die Macri-Regierung will im Wesen zur Reform von de la Rúa zurückkehren, und eventuell noch weiter gehen. Die Gewerkschaften haben hier im Grunde eine schwache Stellung, weil die Unternehmensabkommen meistens mit höheren Löhnen verbunden sind, auch wenn sie mehr Leistung fordern. Die Arbeitnehmer sind meistens damit einverstanden.

  • Die Entlassungsentschädigungen sollen verringert werden, indem Extralöhne, Prämien, und der zusätzliche Jahreslohn (“aguinaldo”) bei der Berechnung ausgeschlossen werden. In bestimmen Fällen soll auf das System übergegangen werden, das seit über einem halben Jahrhundert für die Bauwirtschaft gilt, das in der Schaffung eines Fonds besteht, mit dem die Entschädigungen bezahlt werden. Was nicht erwähnt wurde, jedoch sehr wichtig ist, ist die Verlängerung der Frist, während der ein neu eingestellter Arbeitnehmer ohne Entschädigung entlassen werden kann, von jetzt 3 Monaten auf 2 Jahre. Das würde die Besetzung instabiler Arbeitsplätze erlauben.

  • Es sollen die Kategorien des “unabhängigen Arbeiters” und des “Arbeitsvertrages für Teilarbeit” geschaffen werden. Bei der Verpflichtung von Dritten besteht gegenwärtig ein Problem, wenn dieser nur für ein Unternehmen arbeitet. Dann wird er von Richtern meistens als normaler Arbeitnehmer eingestuft, mit allen Sozialabgaben und Recht auf Entlassungsentschädigung. Außerdem fordern die Arbeitnehmer des Zulieferers die gleichen Arbeitsbedingungen wie die des belieferten Unternehmens, was auch zu Konflikten führt. Gelegentlich haben Richter bestimmt, dass Unternehmen bei Forderungen von Arbeitnehmern ihrer Lieferanten solidarisch haften, was absurd ist. Das soll in der nächsten Macri-Regierung geregelt werden.

  • Es soll ein Ausgleich von Überstunden mit weniger gearbeiteten Stunden an anderen Tagen geschaffen werden. Das wird als “Stundenbank” bezeichnet.

  • Die Arbeitsgesetzgebung soll sich in vielen Aspekten der neuen Technologie anpassen, die die Computertechnologie und die Informatik geschaffen haben. Dabei soll auch die Arbeit geregelt werden, die von Heim aus und nicht im Büro geleistet wird.


Der Standpunkt des Kirchnerismus

Im Gegensatz zu diesen Vorschlägen hat der Kirchnerismus unter Leitung des ehemaligen Arbeitsministers (2013/15) Carlos Tomada, der vorher Gewerkschaftsanwalt war und es jetzt wieder ist, bei Mitwirkung der Institute CET und CIFRA, folgende Vorschläge ausgearbeitet:

Schaffung eines Koordinierungssystems von Preisen und Löhnen. Das bedeutet in der Praxis eine staatliche Beteiligung an den Lohnverhandlungen oder Festsetzung von bindenden Richtlinien.

  • Gleichstellung der Arbeitsbedingungen der Zulieferer mit denen des Unternehmens, das sie verpflichtet. Das würde den bestehenden Konflikt steigern.

  • Regelung der Arbeit, die über digitale Plattformen geleistet wird. Das bezieht sich auf Heimarbeit.

  • Schaffung eines neue Schemas für Unternehmerbeiträge zum Pensionssystem, bei dem kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt werden. Das ist ist sehr problematisch.

  • Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten des Arbeitsministeriums. Das bezieht sich auf die strikte Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung und auf Schwarzarbeit.

  • Schaffung einer universellen Arbeitsgarantie, die sich sowohl auf den Mindestlohn, wie auf die maximale Arbeitszeit, die Arbeitssicherheit und die Gesundheitssicherung bei der Arbeit bezieht.

  • Verringerung der Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen und neue Bedingungen bei Geburt von Kindern u. dgl.

Die Grundauffassungen zwischen Regierung und Opposition stellen einen krassen Gegensatz dar, wobei der Vorschlag des Kirchnerismus eigentlich nur mehr Probleme schafft, die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen verringert, und die hohe Arbeitslosigkeit noch mehr erhöht. Der einzige Punkt des Oppositionsvoranschlages, den die Regierung aufnehmen sollte, ist der, der sich auf die staatliche Intervention bei den Lohnverhandlungen bezieht. Es muss Richtlinien und Grenzen für die Verhandlungsfreiheit zwischen Unternehmern und Gewerkschaftern geben. Konkret sollte auch ein Regierungsvertreter bei den Verhandlungen mitmachen, der sich Lohnerhöhungen widersetzt, die auf die Preise abgewälzt werden. Ohne dies kann die Inflation nicht gesenkt werden. Ob dies direkt oder auf Umwegen (wie ein Sozialpakt) erreicht wird, ist von zweitrangiger Bedeutung. Am besten ist es jedoch, wenn die Regierung die Sozialpartner vor eine beschlossene Tatsache stellt.

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