Regierung plant allgemeine Ausweitung der Elternzeit
Buenos Aires (AT/wvg) - Junge Familien in Argentinien sollen mehr Zeit für ihr Neugeborenes haben. Profitieren werden von der Neuregelung vor allem Väter, deren Recht auf Elternzeit gemäß den Plänen der Regierung drastisch erhöht wird. Das jedenfalls sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Präsident Alberto Fernández am Montag gemeinsam mit der Gleichstellungsministerin Elizabeth Gómez Alcorta vorstellte. Der 63-jährige Staatschef wurde selbst vor knapp einem Monat zum zweiten Mal Vater (wir berichteten).
„Das Gesetzesprojekt erkennt an, dass jeder Mensch das Recht auf Sorge hat und darauf, umsorgt zu werden. Der Staat müsse eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung dieses Rechts spielen“, sagte die Ministerin bei der Vorstellung.
Die Elternzeit soll demnach für „gebärende Elternteile“ von derzeit 90 auf 126 Tage erhöht werden. Für „nicht-gebärende Elternteile“ ist eine schrittweise Erhöhung von derzeit zwei auf 90 Tage vorgesehen. Der Gesetzesentwurf spricht von „gebärenden“ und „nicht-gebärenden“ Elternteilen, um auch solche Eltern miteinzubeziehen, deren Geschlechtsidentität nicht der traditionellen Rolle von „Mutter“ oder „Vater“ entspricht.
Auch für Adoptiveltern und Selbstständige sind Erleichterungen geplant: So sollen Menschen mit Adoptionsabsicht sich zwei bis zwölf Tage im Jahr freinehmen können, um die notwendigen Verwaltungsakte zu erledigen. Im Falle einer Adoption kann eine Elternzeit von 90 Tagen in Anspruch genommen werden. Selbstständige sollen während der Elternzeit einen monatlichen Mindestlohn erhalten.
Sollte eine Person nicht rechtzeitig aus der Elternzeit zurückkehren, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Arbeitgeber nicht mehr automatisch eine Kündigung aussprechen dürfen. Insgesamt soll ein umfängliches Vorsorgesystem geschaffen werden, das auch die Geschlechterperspektive berücksichtigt. Das Gesetzesprojekt unter dem Titel „Cuidar en Igualdad“ (Deutsch etwa: In Gleichheit sorgen) wurde bereits am Montag dem Kongress vorgelegt, der nun darüber zu befinden hat.
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