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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Wochenübersicht

Gedenken an Aufstand

Berlin - Mit Kränzen und einer Schweigeminute ist in Berlin an die Opfer des DDR-Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 erinnert worden. Bei dem zentralen Gedenken auf dem Friedhof an der Seestraße würdigte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) am Donnerstag für die deutsche Regierung den damaligen Mut der Ostdeutschen, die für ihre Rechte demonstrierten.


Greenpeace-Flug

München - Die umstrittene Greenpeace-Aktion mit einem Motorschirm im Münchner EM-Stadion hat massive Kritik und eine Diskussion um die Sicherheit während der Fußball-Europameisterschaft ausgelöst. Scharfschützen der Polizei hatten den heranfliegenden Piloten nach Darstellung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vom Mittwoch kurz vor Anpfiff des EM-Auftaktspiels Frankreich gegen Deutschland ins Visier genommen - aber bewusst nicht geschossen. Als Konsequenz kündigte Herrmann an: „Die bayerische Polizei wird bei den kommenden drei EM-Spielen die Luftüberwachung verstärken, insbesondere zusammen mit der Hubschrauberstaffel.“


Hausstürmung

Berlin - Für die Durchsetzung der Brandschutzprüfung in einem teilweise besetzten Gebäude in Berlin hat sich die Polizei am Donnerstag gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft. Polizisten wurden mit Farbe beworfen, Bewohner kündigten per Lautsprecher Widerstand an. Über dem Haus „Rigaer 94“ im Stadtteil Friedrichshain, einem Bollwerk der linksautonomen Szene, wurden Raketen gezündet, und es waren Böller zu hören. Vorher hatte es Gespräche zwischen Anwälten der Bewohner, dem Brandschutzprüfer und der Polizei gegeben. „Die Verhandlungen zwischen dem Bezirk sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern sind gescheitert“, twitterte die Polizei.


Deutsch-dänische Grenze

Kolding - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die friedliche Grenzziehung zwischen Deutschland und Dänemark vor rund 100 Jahren als wegweisend für die Verständigung beider Länder bezeichnet. Es habe Modellcharakter, wie respektvoll die deutsche Minderheit in Dänemark und die dänische Minderheit in Deutschland miteinander umgingen, sagte er am vergangenen Samstag in der süddänischen Stadt Kolding. Sonntag gedachte Steinmeier bei mehreren Veranstaltungen mit der dänischen Königin Margrethe II. der Grenzziehung von 1920.


Rückschlag für Curevac

Tübingen - Im Bemühen um die Markteinführung eines hochwirksamen Corona-Impfstoffs hat das Tübinger Pharmaunternehmen Curevac einen schweren Rückschlag erlitten. Der eigene Impfstoffkandidat CVnCoV habe einer Zwischenanalyse zufolge nur eine vorläufige Wirksamkeit von 47 Prozent gegen eine Corona-Erkrankung „jeglichen Schweregrades“ erzielt und damit nicht die vorgegebenen statistischen Erfolgskriterien erreicht, teilte das Unternehmen am Mittwochabend in einer Pflichtmitteilung mit.


Nein zu Klimaschutz

Bern - Nein, Nein und nochmal Nein: Die Schweizer haben zwei Initiativen für mehr Umweltschutz und überraschend auch ein Gesetz zum Klimaschutz bei in einer Volksabstimmung am Sonntag abgelehnt. Das Nein zum CO2-Gesetz gilt als „politischer Paukenschlag“. Es scheiterte mit 51,6 Prozent Ablehnung an der Urne. Regierung und Parlament hatten jahrelang an dem Gesetz gearbeitet. Es sollte die jährlichen CO2-Emissionen bis 2030 auf die Hälfte des Ausstoßes von 1990 senken. Damit wären Benzin und Diesel teurer geworden und Flugreisende hätten je nach Strecke auf ihre Tickets bis zu 120 Franken Klimaabgabe zahlen müssen. Damit bleibt unklar, ob und wie die Schweiz ihre Vorgaben im Rahmen des Pariser Klimaabkommens erfüllen will.


Kein Behördenversagen

Straßburg - Im Fall eines von seinem Vater ermordeten Jungen in Österreich sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kein Versagen der Behörden. Eine reelle und unmittelbare Gefahr eines Angriffs auf das Leben der Kinder der Familie sei nicht erkennbar gewesen, urteilte das Straßburger Gericht am Dienstag. Es habe deshalb keine Pflicht der Behörden gegeben, weitere Maßnahmen zu treffen. Das Recht auf Leben sei nicht verletzt worden. Das Urteil der Großen Kammer ist endgültig. Geklagt hatte eine Frau, die 2012 die Scheidung von ihrem Ehemann eingereicht und ihn wegen Vergewaltigung und Drohungen angezeigt hatte. Die Polizei verhängte gegen ihn ein zweiwöchiges Verbot, die Familienwohnung und deren nähere Umgebung zu betreten. Das Menschenrechtsgericht befand, dass die österreichischen Behörden schnell und sorgfältig reagiert hätten. Die getroffenen Maßnahmen erschienen demnach zum Zeitpunkt angemessen, um weitere Gewalt an den Kindern zu verhindern. (dpa)


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