Durch Dekret, das im Amtsblatt vom letzten Dienstag veröffentlicht wurde, wurde die Weißwaschung, die im Gesetz 27.679 für private Bauten verfügt wurde und abgelaufen war, bis zum 16. August 2023 verlängert. Bis zum 19. November 2022 gilt ein Steuersatz von 5%, dann bis zum 17. Februar 2023 einer von 10%, und schließlich bis zum 16. August einer von 20%. Jetzt fehlt noch die Reglementierung der AFIP und der Beschluss der ZB über Einführung von Sonderkonten für diesen Zweck. Es wurde nicht bekanntgegeben, ob die auf diesen Konten deponierten Beträge indexiert werden, oder wie sonst der Zinssatz bestimmt wird. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, weil das deponierte Geld zum Teil erst in einigen Monaten eingesetzt wird, wenn der Bau, um den es sich handelt, fortschreitet.
Bei Weißwaschung von Dollarbeträgen wird der Steuersatz halbiert, aber die Umwandlung in Pesos muss dabei zum offiziellen Kurs erfolgen. Deshalb konveniert auf alle Fälle die Umwandlung zum Schwarzkurs, weil der verfügbare Pesobetrag viel höher ist. Diese Weißwaschung dürfte somit als Nebeneffekt Druck auf den Schwarzmarkt schaffen.
Der legalisierte Betrag kann nur für Bauprojekte eingesetzt werden, die ab 1. März 2021 begonnen wurden, was Bauten, Erweiterungen und Verbesserungen umfasst. Neue Bauprojekte sind somit ausgeschlossen. Viele Bauten von Apartmenthäusern stehen still oder schreiten nur langsam voran, sei es, weil die Finanzierung fehlt oder weil die Nachfrage für neue Wohnungen gering ist. Das neue Dekret schafft einen Anreiz, um sie so bald wie möglich fertig zu stellen, was dann kurzfristig das Wohnungsangebot erhöhen soll. Es ist unbegreiflich, dass Bauten ausgeschlossen sind, die erst mit der Weißwaschung beginnen. Denn das würde das Interesse für diese Legalisierung erhöhen, und der Wirtschaft einen zusätzlichen Impuls geben.
Weißwaschungen sind allgemein verpönt, weil sie die Steuerhinterziehung anspornen. Doch ohne diese Möglichkeit, schwarzes Vermögen zu legalisieren, muss dieses entweder weiter schwarz bleiben oder im Ausland angelegt werden. Beides ist unerwünscht. Eine Kompromisslösung besteht daher in speziellen Weißwaschungen, wie diese. In dieser Richtung müsste gelegentlich auch eine Weißwaschung für Gelder eingeführt werden, die für konkrete Investitionen oder Arbeitskapital bestimmt sind. In einem Land mit einem so hohen Anteil der Schwarzwirtschaft an der wirtschaftlichen Tätigkeit wie Argentinien, gehören Weißwaschungen eben zum System.
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