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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Vermögenssteuer: Erhöhung des Minimums und der Steuersätze

In der Sitzung der Deputiertenkammer vom Dienstag wurde ein neues Gesetzesprojekt über die Vermögenssteuer, benannt “Steuer auf persönliche Güter” mit 127 Stimmen gegen 126 verabschiedet. Drei Oppositionsdeputierte waren abwesend, einer wegen Covid, und zwei, weil sie verreist waren. Mit ihren Stimmen wäre keine Mehrheit zustande gekommen. Das Projekt soll am 29. Dezember im Senat behandelt (und verabschiedet?) werden, so dass das neue Gesetz 2022 in Kraft tritt. Wenn der Senat jedoch Änderungen einführt, dann muss das Projekt erneut in der Deputiertenkammer behandelt werden.

Der steuerfreie Betrag wird von gegenwärtig $ 2 Mio. auf $ 6 Mio. erhöht. Bei Eigenwohnungen, die von der Steuer ausgenommen werden, wird der zulässige Betrag von $ 18 Mio. auf $ 30. Mio. erhöht. Außerdem wurde verfügt, dass die genannten Beträge jährlich mit dem Index der Konsumentenpreise berichtigt werden.

Der Satz der Steuer wird für Vermögenswerte, die sich in Argentinien befinden, von jetzt 1,25% auf 1,75% erhöht. Doch für Vermögen über $ 300 Mio. steigt der Satz auf 1,75%. Für Vermögen im Ausland steigt der Satz jetzt für Beträge von über $ 18 Mio. auf 2,25%.

Sollte das Projekt verabschiedet werden, fehlt noch die Reglementierung, die besonders wichtig ist. Bei Immobilien liegen die Fiskalwerte, auf die die provinzielle Steuer erhoben wird, weit unter den Marktwerten. Bei den Kaufurkunden, die auch für die Wertbestimmung genommen werden, wird oft nur ein Teil des gezahlten Preises angegeben. Bei Auslandsvermögen stellt sich ein Problem mit dem Wechselkurs. Und bei Automobilen u.a. Gütern werden die Werte durch die Inflation verzerrt, da gleiche Güter je nach Kaufjahr einen unterschiedlichen Wert haben. Die effektive Besteuerung des Vermögens wird somit weit unter den angegebenen Sätzen liegen. Die Frage ist, um wie viel. In der Tat zahlen schon jetzt Personen, die zu Marktwerten ein gleiches Vermögen haben, einen unterschiedlichen Betrag an Vermögenssteuer. Wie weit dies durch die Reglementierung korrigiert wird, sei dahingestellt.


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