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Urteil gegen Wolfsburg


Bommel
Wolfsburgs Trainer Mark van Bommel (l) steht vor der Einwechslung mit Maximilian Philipp zusammen. (Foto: dpa)

Frankfurt/Main (dpa) - Nach einem Verhandlungsmarathon von mehr als fünf Stunden verließ der VfL Wolfsburg die Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes als Verlierer. Dem Bundesligisten wurde der 3:1-Sieg im DFB-Pokal bei Preußen Münster wegen eines Wechselfehlers nachträglich aberkannt. Das DFB-Sportgericht gab am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main dem Einspruch des Regionalligisten gegen die Wertung der Erstrundenpartie statt. Das Spiel wurde laut Sportgericht mit 2:0 für Preußen Münster gewertet.

"Es ist bitter und absolut bedauerlich", sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. "Wir sahen uns nicht zu einer anderen Entscheidung im vertretbaren Maße befähigt." Das Gericht sei überzeugt, dass der VfL bei der Einwechslung eines sechsten Spielers "maßgeblich und leichtfertig" gehandelt habe. "Für die Ein- und Auswechslungen ist jeder Verein verantwortlich. Ein Verein sollte die Regularien kennen", betonte Oberholz.

Die Wolfsburger reagierten enttäuscht auf den Richterspruch. "Der Fall war kompliziert. Ein Wiederholungsspiel wäre gerecht gewesen", sagte Tim Schumacher, VfL-Geschäftsführer Recht. Am Dienstag legte der Bundesligist Berufung gegen das Urteil ein.

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