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Steuerreformen: Erhöhung der Gewinnsteuer u.a.

Von Juan E. Alemann

Ende der Vorwoche wurde bekannt, dass im Wirtschaftsministerium an einer Steuerreform gearbeitet wird, die als wesentlichen Aspekt eine Erhöhung der Einkommenssteuer für Unternehmen enthält, die hier Gewinnsteuer benannt wird. Im Wirtschaftsministerium arbeitet ein gewisser Roberto Arias, enger Mitarbeiter von Minister Martín Guzmán mit der AFIP-Vorsitzenden Mercedes Marcó del Pont an diesem Thema.

Der Satz, der für Aktiengesellschaft und GmbHs gilt, soll von jetzt angeblich 35% auf 41% erhöht werden. Es hieß zunächst, auch die progressive Skala der Gewinnsteuer für natürliche Personen solle nicht bei 35% aufhören, wie es jetzt ist, sondern bis 41% weitergehen. Warum ausgerechnet 41% genommen wurde, statt einer runden Zahl wie 40%, wurde nicht erklärt. Doch nachher hieß es, die Gewinnsteuer für natürliche Personen solle weiter bis 35% gehen. Ob die Skala der Gewinnsteuer dabei progressiver gestaltet wird, weiß man vorerst nicht. Ohnehin ist sie als Folge der Inflation in den letzten Jahren schon viel progressiver geworden, was den Mittelstand, der nicht oder kaum hinterzieht, viel stärker belastet hat.

Zunächst hieß es auch, dass die Beträge erhöht würden, die die Einheitssteuerzahler begleichen. Sie müssten ohnehin im Zuge der Inflation erhöht werden, obwohl der Moment dafür jetzt ungünstig ist, weil viele Menschen dieser Kategorie kein Einkommen oder ein viel geringeres haben. Letzten Meldungen zufolge soll die Einheitssteuer nicht in diesem Reformpaket eingeschlossen werden. Die Fachleute der Regierung sind sich selber über viele Aspekte der Reform noch nicht im Klaren. Das Grundproblem, vordem sie stehen, besteht darin, dass die Steuerlast zu hoch ist und die Wirtschaft erdrückt. Noch mehr Steuern verträgt die Wirtschaft schlecht.

Bei der Gewinnsteuer ist der Fall nicht so einfach. Die Steuer auf Unternehmensgewinne ist ohnehin schon mit 35% hoch, bedenkt man, dass sie Trump in den Vereinigten Staaten auf 21% gesenkt hat. Aber außerdem werden in Argentinien auch Buchgewinne von der Gewinnsteuer erfasst, die durch die Inflation entstehen, weil der Gewinn auf Grund der nominellen Anschaffungskosten und nicht auf Wiederbeschaffungskosten berechnet wird. Auf den echten Gewinn bezogen, steigt der Steuersatz in vielen Fällen auf über 50% und gelegentlich auch 60%. 1978 wurde eine Inflationsberichtigung für steuerliche Zwecke eingeführt, die bis 1991 gut funktioniert hat. Anlässlich der Konvertibilität wurde diese Berichtigung dann aufgehoben, aber nicht abgeschafft. Doch als die Inflation 2002 wieder auftrat, wurde die Inflationsberichtigung nicht wieder eingeführt, wie es hätte sein sollen, so dass die realen Sätze der Gewinnsteuer, bezogen auf den inflationsbereinigten Gewinn, stark stiegen. Es gab gelegentliche Korrekturen, aber die effektiven Steuersätze blieben höher als die, die von 1978 bis 2002 galten. Die sehr beschränkte Inflationsberichtigung, die 2008 unter Macri eingeführt wurde, hatte kaum eine effektive Wirkung.

Gelegentlich wird darauf hingewiesen, dass der Anteil der Einkommenssteuer am Bruttoinlandsprodukt in Argentinien bei 5% liegt und in den Vereinigten Staaten bei 15%. Wir sind nicht in der Lage, diese Zahlen zu überprüfen; aber auch wenn sie nicht ganz stimmen, stellt der Betrag der Einkommenssteuer bei Unternehmen und natürlichen Personen in den USA im Verhältnis zum BIP viel mehr da als in Argentinien (angeblich drei Mal so viel), wobei jedoch die Sätze, sowohl für natürliche Personen wie für Unternehmen, in den USA viel niedriger sind als in Argentinien. Die Lösung des Rätsels besteht darin, dass die Hinterziehung der Einkommenssteuer in den USA minimal und in Argentinien sehr hoch ist. Doch wenn man die Hinterziehung erfassen will, dann kann man nicht gleichzeitig die Steuersätze erhöhen. Denn dies stellt einen zusätzlichen Anreiz dar, um Steuern zu hinterziehen. Der US-Ökonom Arthur Laffer hat dies vor einigen Jahrzehnten dargestellt und dabei Präsident Ronald Reagan überzeugt. Die These von Laffer ist gewiss übertrieben, und sie wurde von seinen Kollegen nicht geteilt. Aber ganz Unrecht hatte er nicht.

In Argentinien muss man bei der Gewinnsteuer zwei Gruppen unterscheiden. Großunternehmen, Filialen von multinationalen, und organisierte Unternehmen, sind zahlreichen Kontrollen ausgesetzt und haben eine geringe Hinterziehungsmöglichkeit. Bei Filialen von Auslandsunternehmen scheuen sich die lokalen Manager, Steuern zu hinterziehen, weil sie wissen, dass sie im Fall der Aufdeckung die Sündenböcke sein werden. Auf der anderen Seite hinterziehen natürliche Personen und kleine Unternehmen sehr viel, ganz besonders im Landesinneren, wo die Steuerkontrollen dünn gesät sind.

Doch um diese Hinterziehung zu erfassen, müsste das Steueramt innovativ denken und nicht immer im Zoo jagen. In einem konkreten Fall, nämlich dem Rinderhandel, den Schlachthäusern und den Metzgern, wurde zur Zeit der letzten Cristina-Regierung eine direkte Kontrolle der Schlachtungen eingeführt, die die gigantische Hinterziehung der Rindfleischwirtschaft auf ein Bruchteil beschränkte. Wer sich um den unzureichenden Erlös der Gewinnsteuer in Argentinien kümmert, sollte mehr an innovative Kontroll- und Eintreibungsmethoden denken als um eine Erhöhung der Steuersätze für legal organisierte Unternehmen, die Investitionen noch mehr abschreckt, als es beim bestehenden System schon der Fall ist.

Die Steuerreform ist auch eine Forderung des Internationalen Währungsfonds. Bei den Verhandlungen, die in der Vorwoche eingeleitet wurden, kommt als erstes die Notwendigkeit auf, das untragbar hohe Defizit der Staatsfinanzen stark zu verringern, das dieses Jahr mindestens 8% des BIP beim primären Defizit und wohl gut 10% beim gesamten Defizit erreichen wird. Das ist für ein Land, dessen Staat nur noch ausnahmsweise Kredit erhält (nur von internationalen Institutionen und von Banken, die Kapitalgüterlieferungen und gewisse Projekte öffentlicher Bauten finanzieren) untragbar, weil es mit Geldschöpfung oder einer internen Verschuldung zu absurd hohen Zinssätzen gedeckt wird. Der IWF geht davon aus, dass die Bemühungen, die Staatsausgaben zu senken, beschränkt sein werden, so dass nichts anderes übrig bleibt, als die Steuereinnahmen zu erhöhen, was jedoch nicht einfach ist und eventuell auch wachstumshemmend sein kann. Die argentinischen Unterhändler wären gut beraten, wenn sie unmittelbar Maßnahmen in Kraft setzten, die die Staatsausgaben verringern. Wir haben an dieser Stelle schon viele konkrete Möglichkeiten aufgeführt.

Schließlich sind noch zwei Initiativen wieder aufgekommen, die vor einigen Monaten vorgebracht wurden und dann nicht mehr erwähnt wurden: der Kirchnerismus, hat in der Person von Máximo Kirchner in der Deputiertenkammer ein Projekt über eine einmalige Sondersteuer auf hohe Vermögen eingebracht, das angeblich 12.000 Personen umfasst, die ein Vermögen über $ 200 Mio. haben. Das wären zum freien Kurs um die u$s 1,5 Mio., was weltweit nicht als ein hohes Vermögen angesehen wird. Der Satz der Steuer reicht von 2% bis 3,5% und hat bei Gütern im Ausland einen Aufschlag von 50%, wobei dieser Aufschlag entfällt, wenn das Vermögen nach Argentinien gebracht wird. Diese Steuer soll $ 300 Mrd. einbringen, was fragwürdig erscheint.

Ebenfalls kam jetzt wieder die Initiative auf, eine Weißwaschung für Beträge zu verfügen, die in privaten Bauten investiert werden. Das kostet den Fiskus nichts, und bringt ihm später Einnahmen. Allgemeine Weißwaschungen sind fragwürdig, weil sie die Hinterziehung anspornen. Sie können nur in größeren Zeitabständen verfügt werden. Aber spezifische Weißwaschungen, wie für Baufinanzierung, sind in Ordnung, und in diesem Sinn sollten auch Beträge weißgewaschen werden, die zur Zahlung von Steuern und Steuerschulden eingesetzt werden, auch für Arbeitskapital und für konkrete Investitionen von Unternehmen. Argentinien benötigt besonders jetzt Weißwaschungen dieser Art, um den Sparern, die hohe Dollarbeträge halten, zu erlauben, sie legal einzusetzen. Denn es hat gewiss keinen Sinn, dass diese finanziellen Mittel brach liegen bleiben.

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