Steuerreformen
- Argentinisches Tageblatt

- 11 feb 2021
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Präsident Alberto Fernández hat sich dem Reformprojekt von Sergio Massa, Vorsitzender der Deputiertenkammer, angeschlossen, Löhne, Pensionen und Hinterbliebenenrenten von bis zu $ 150.000 monatlich von der Einkommenssteuer (hier Gewinnsteuer benannt) zu befreien. Man kann somit davon ausgehen, dass diese Initiative im Kongress ohne Schwierigkeiten durchkommt. Diese Erhöhung des steuerfreien Minimums umfasst laut Regierungsangaben 1,27 Mio. Arbeitnehmer, Pensionäre und Hinterbliebenenrentner. Aber außerdem beginnt dabei die progressive Skala auf einer höheren Stufe, so dass auch die Steuerbelastung bei höheren Löhnen sinkt. Diese Reform soll den Fiskus angeblich $ 40 Mrd. kosten.
Die Erhöhung des steuerfreien Minimums gleicht einmal die Inflation aus. Ob und wie weit sie darüber liegt, hängt von der effektiven Inflationsrate dieses Jahres ab. Für die Arbeitnehmer, die von dieser Reform profitieren, handelt es sich auch um einen Teilausgleich des Verlustes, den sie durch einen niedrigeren Reallohn schon erlitten haben, und voraussichtlich weiter erleiden werden.
Um dies bei den Staatseinnahmen auszugleichen, soll die Verringerung des Satzes der Steuer auf Aktiengesellschaften und G.m.b.Hs. , die die Steuerreform von 2017 (Macri-Regierung) vorgesehen hatte, fallen gelassen werden. Die erste Abnahme, von 35% auf 30%, wurde schon durchgeführt, und die zweite, von 30% auf 25%, ist dieses Jahr in Kraft getreten. Doch dies soll jetzt aufgehoben werden.
Außerdem wird die Steuer auf Bardividenden und ausgeschüttete Gewinne von G.m.b.Hs. von 7% auf 13% erhöht, Diese Zunahme war in der Reform von 2017 stufenweise in mehreren Jahren vorgesehen, Jetzt erfolgt sie auf einmal.
Massa wies auch darauf hin, dass in einer zweiten Etappe, auch eine Erhöhung des steuerfreien Minimums bei selbstständig Tätigen vorgesehen sei. Der Betrag, der vom Einkommen abgezogen wird, ist in diesem Fall viel geringer als bei denjenigen, die im Abhängigkeitsverhältnjs arbeiten, was im Grunde keine Rechtfertigung hat. Denn in beiden Fällen handelt es sich um Arbeitseinkommen. Der Gesetzgeber ist in diesem Fall davon ausgegangen, dass Selbstständige einen Teil ihres Einkommens hinterziehen, und auf diese Weise weniger Gewinnsteuer zahlen. Das mag in vielen Fällen zutreffen, aber in vielen anderen nicht. Rein juristisch ist dieses Argument somit fragwürdig.
Die Steuerreform bedeutet somit gesamthaft, dass die Unternehmen mehr und die Arbeitnehmer weniger an Gewinnsteuer zahlen. Das entspricht dem sozialen Konzept der Regierung. Doch dabei muss man berücksichtigen, dass auch Buchgewinne, die sich durch die Inflation ergeben, von der Gewinnsteuer erfasst werden, so das die Steuer, bezogen auf den echten Gewinn, steigt, und gelegentlich über 50% ausmacht. Die Inflationskorrektur, die 1978 eingeführt wurde und 1992 außer Kraft gesetzt (aber nicht abgeschafft) wurde, hätte ab 2002, als die Inflation wieder auftrat, erneut in Kraft treten sollen. Das war jedoch nicht der Fall. Die Besteuerung von echten Unternehmensgewinnen ist somit wegen der Inflationswirkung die höchste der Welt.






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