EU darf Rechtsstaatlichkeit erzwingen
Luxemburg (dpa) - Ungarn und Polen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Rechtsstaatsmechanismus die Kürzung von Milliardenzahlungen aus dem EU-Haushalt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen beider Länder gegen das Instrument zurück. Damit wächst der Druck auf die zuständige EU-Kommission von Ursula von der Leyen, schnell gegen beide Länder vorzugehen. Die Bundesregierung begrüßte das rechtskräftige Urteil, Budapest und Warschau kritisierten es hingegen als Angriff auf die Freiheit und warfen der EU Machtmissbrauch vor.
Beide Länder erhalten jedes Jahr Milliarden aus dem EU-Haushalt. Kritiker werfen ihnen jedoch seit Jahren vor, die Rechtsprechung entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Die EU hatte sich deshalb ein Instrument zugelegt, das Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien ahnden soll, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geld in einem Land droht. Dabei geht es um Grundsätze wie die Unabhängigkeit der Justiz und die Verfolgung von Straftaten.
Polen und Ungarn sahen sich allerdings von Anfang zu Unrecht im Fokus des neuen Instruments und klagten vor dem EuGH. Bis zum Urteil wollte die EU-Kommission warten, ehe sie den Mechanismus auslöst. Das ist auch Teil einer Abmachung der Staats- und Regierungschefs von 2020, mit der die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht worden waren, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.
Der EuGH wies die Argumente Polens und Ungarns zurück, wonach die EU ihre Zuständigkeit überschreite. Die Richter erklärten, das Ziel der Verordnung sei nicht, Verstöße gegen den Rechtsstaat zu ahnden - sondern vielmehr der Schutz des EU-Haushalts, der durch etwaige Verstöße gefährdet sein könnte. Zudem betonten sie, dass die EU auf dem Vertrauen der Mitgliedsstaaten gründe, dass diese die gemeinsamen Werte achten. Also müsse die EU auch in der Lage sein, diese Werte zu verteidigen.
Nun wäre eigentlich die EU-Kommission am Zug. Ihre Aufgabe ist es, Verfahren nach dem Mechanismus einzuleiten und letztlich vorzuschlagen, bestimmten Ländern das Geld zu kürzen. Vor allem das Europaparlament setzt die Behörde unter Druck. Die SPD-Abgeordnete Katarina Barley sagte, die EU-Kommission könne sich nun nicht mehr drücken. Das EU-Parlament hatte die EU-Kommission bereits vor dem EuGH verklagt, weil sie mit weiteren Schritten bis zum Urteil warten wollte.
Die EU-Kommission kündigte an, zunächst die Begründung des Urteils und mögliche Auswirkungen zu analysieren. In den kommenden Wochen werde man dann die Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus beschließen.
Noch ist der Mechanismus aber nicht im Einsatz - zumal am Ende mindestens 15 der 27 EU-Länder einer Kürzung der Mittel zustimmen müssten. Gegen ein schnelles Vorgehen könnten auch politische Erwägungen sprechen. In Ungarn steht Anfang April eine Parlamentswahl an. Sollte die EU-Kommission vorher gegen die rechtsnationale Regierung vorgehen, könnte das vom populistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zum eigenen Vorteil genutzt werden.
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