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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Richterspruch für Hunde

Von Marion Kaufmann

Wenn sich ein Paar trennt, sollte es sich gut überlegen - im Falle, dass Kinder vorhanden sind - wie es die Pflichten, die freien Tage, die Wochenenden und die Ferien plant, damit die Kinder, die ja meistens unter einer Trennung leiden, geschont werden. Das kann man in einem friedlichen Gespräch erledigen, oder auch wenn es nötig ist, mit einem Anwalt. Jetzt erfährt man, dass sogar in einem Fall die Justiz interveniert hat: Sie musste bei einem Paar, das sich scheiden ließ, die Besuchszeiten von zwei Hunden festlegen. Die Richter nannten es „einen Fall von einer „Mischfamilie“, also eine Familie, die aus Personen und Tieren besteht und Tiere seien „Nicht-humane Personen mit Gefühlen“.

Zahme Hunde gehören heutzutage in jeden Haushalt. Und wenn das Paar nur einen Hund besitzt, müssen auch die Besuchszeiten besprochen werden. So wie bei kleinen Kindern. Es kann auch vorkommen, dass ein Ex-Ehepaar zusammen mit zwei Hunden ausgeht, damit die Hunde sich wiedersehen können.

All das ist lächerlich, und wenn es diesen Fall überhaupt gibt, ist es wohl die Ausnahme. Kurz gesagt: Man kann´s auch übertreiben.



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