Lufthansa-Anfrage als Anerkennung argentinischer Rechte gedeutet
Buenos Aires (AT/mc) - Irritationen auf diplomatischem Parkett hat eine Anfrage der Lufthansa bei argentinischen Behörden verursacht, mit zwei Sonderflügen auf den britisch verwalteten Malwinen zu landen. Dies führte dazu, dass das argentinische Außenministerium offiziell zu dem Schluss kam, dass die Bundesrepublik Deutschland das Archipel im Südatlantik nun als Teil des argentinischen Territoriums betrachte. Das Auswärtige Amt in Berlin sah sich zu einer Erklärung veranlasst, die allerdings Fragen offen lässt.
Laut Darstellung des argentinischen Außenministeriums hatte die deutsche Fluggesellschaft vor wenigen Tagen sowohl bei der argentinischen Behörde für zivile Luftfahrt (ANAC) als auch bei der Provinzregierung für Feuerland, Antarktis und die Südatlantikinseln um Erlaubnis gebeten, mit zwei Charterflügen von Hamburg auf den Malwinen bzw. als Ausweichflughafen in Ushuaia (Feuerland) zu landen.
Grund für die Flüge, die am 1. Februar und am 30. März durchgeführt werden sollen, ist die geplante Ablösung von Wissenschaftlern und weiterem Personal auf der deutschen Polarforschungsstation „Neumayer III“ sowie auf dem Forschungsschiff „Polarstern“. Wie das argentinische Außenministerium darlegt, habe die deutsche Botschaft in Buenos Aires eine Erlaubnis erbeten, dass die „Polarstern“ in Stanley / Puerto Argentina auf den Malwinen bzw. als Ausweichhafen in Ushuaia auf Feuerland anlegen dürfe.
Besagter Antrag sei im Rahmen des Dekretes 256/2010 erfolgt. Dieses sieht vor, dass jedes Schiff, das zwischen dem argentinischen Festland und den Malwinen bzw. den Südatlantikinseln (Südgeorgien und südliche Sandwichinseln) fährt, eine Erlaubnis bei den argentinischen Behörden beantragen muss.
Das argentinische Außenministerium kommt in seiner Pressemitteilung schließlich zu der These, dass der formale Antrag der Lufthansa bei den argentinischen Behörden eine Anerkennung der Malwinen als Teil des argentinischen Territoriums impliziere.
Malwinen-Staatssekretär Daniel Filmus kommentierte den Sachverhalt auf seiner Twitter-Seite wie folgt: „Es ist ein wichtiges Signal, dass sowohl die deutsche Botschaft im Falle des Forschungsschiffs als auch das Unternehmen Lufthansa wegen des Flugs bei der argentinischen Regierung und bei der Provinzregierung von Feuerland um Erlaubnis gebeten haben, um auf die Malwinen zu kommen.“
Das Auswärtige Amt in Berlin sah sich durch Pressenachfragen veranlasst zu erklären: „Die Position der Bundesregierung zu den Falklandinseln hat sich nicht geändert. Die Handlungen von privaten Unternehmen sind der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen und haben keine völkerrechtlichen Folgen.“ Wie die Position der Bundesregierung aussieht, wurde bei der Gelegenheit nicht näher definiert.
Die Lufthansa war bis 1963 zu fast 100 Prozent in staatlichem Besitz und bis 1994 der offizielle Flagcarrier der Bundesrepublik. Bis 1997 wurde die Lufthansa vollständig privatisiert. Im Rahmen der Conona-Hilfen ist der Staat im vorigen Jahr mit 9 Milliarden Euro bei der Airline eingestiegen und ist seitdem mit gut 20 Prozent größter Anteilseigner der Lufthansa.
Die Malwinen befinden sich seit 1833 unter britischer Verwaltung. Gleichwohl erhebt auch Argentinien Ansprüche auf die Inselgruppe.
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