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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Intensive Kontrolle der Importeure


Die Differenz von über 100% des freien Dollarkurses (schwarz oder über Kauf und Verkauf von Staatstiteln in Dollar) zum offiziellen, führt unvermeidlich dazu, dass die Exporteure, so weit sie können, niedrigere Preise als die effektiven angeben, und die Importeure höhere. In beiden Fällen bleibt ein Betrag übrig, bei dem Exporteure und Importeure gut doppelt so viel einnehmen, wie bei Verrechnung zum offiziellen Kurs.

In bestimmten Fällen ist die Preiskontrolle relativ einfach, so bei Waren, die internationale Marktpreise haben, die die Warenbörsen sogar veröffentlichen. Das ist bei Getreide, und Ölsaaten der Fall. Aber auch sonst ist der Preis bei vielen Produkten zumindest in seiner Größenordnung bekannt. Aber in vielen Fällen schwanken die Preise stark, oder sie sind wegen unterschiedlicher Qualitäten oder aus anderen Gründen unterschiedlich. Die Feststellung des “richtigen” Preises ist für die Fachleute des Zollamtes sehr schwierig. Ebenfalls erlaubt die Differenz beim Wechselkurs den Exporteuren und Importeuren großzügige Schmiergelder zu zahlen, bei denen auch sonst ehrliche Zollbeamte umfallen. Andere Länder verpflichten für die Feststellung der richtigen Preise Consulting-Firmen, die Preise weltweit erheben und untersuchen.

In Argentinien führte Wirtschaftsminister Roque Fernándes im Jahr 1997 eine private Kontrolle für bestimmte Importe ein, zusätzlich zur normalen Kontrolle des Zollamtes. Das hat gut funktioniert, mit zahlreichen Feststellungen falscher Preise u.a. Manövern, wie falsche Mengenangaben. Doch im Jahr 2000 gab Wirtschaftsminister Machinea dem Druck korrupter Zollbeamten und Importeuren nach, und setzte das System außer Kraft. Doch jetzt ist das Problem verstärkt aufgetreten, und das Zollamt ist überfordert, so dass wieder an private Mitwirkung gedacht werden sollte. Allerdings ist bei den Kirchner-Regierungen Zusammenarbeit mit privaten Firmen verpönt, so dass Wirtschaftsminister Massa dieses Vorurteil überwinden müsste.

Unlängst wurden gemeinsame Kontrollen des Zollamtes und des Steueramtes durchgeführt, die sich auf Importeure bezogen, bei denen die Importerklärungen verdächtig waren. Es wurden die importierten Waren im Zolllager, und die Importdokumente untersucht. Insgesamt wurden die Angaben bei 124 Importeuren beanstandet, wobei insgesamt 722 Unternehmen noch kontrolliert werden, bei denen vorläufig nur ein schwacher Verdacht besteht, die angeblich insgesamt 13.000 Import- oder Exportgeschäfte mit falschen Angaben getätigt haben. Die AFIP berichtet, dass dabei Zoll- und Steuereinnahmen von über einer Milliarde Dollar verloren gingen.

Wenn ein Importeur seine Importerklärung berichtigt, und eventuell eine Busse zahlt, ist der Fall erledigt. Wenn nicht, dann muss die AFIP Klage vor Gericht einreichen, und dabei reicht ein Verdacht nicht aus. Es müssen gute Beweise vorgebracht werden, und der Importeur wird fordern, dass man ihm zunächst erlaubt, die Waren zu erhalten, da er sonst großen Schaden erleidet. Eine private Kontrolle würde in vielen Fällen erlauben, stichhaltige Beweise für Unter- oder Überfakturierungen zu erbringen.


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