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„Gerechtigkeit ist gesprochen“

Höchststrafe für Hauptangeklagten in Pariser Terrorprozess
Bataclan - Paris
Trauer nach dem Anschlag: Allein im „Bataclan“ starben fast 90 Menschen. (Foto: dpa)

Paris (dpa) - Lange hatten Opfer und Angehörige und mit ihnen ganz Frankreich dem Prozess um die verheerenden islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris mit 130 Toten entgegengesehen. Am Mittwochabend dann fielen nach über neun Monaten Prozessdauer im Pariser Justizpalast die Urteile. Ein Schwurgericht verhängte gegen den Hauptangeklagte Salah Abdeslam lebenslange Haft. Der 32-jährige Franzose gilt als einziger Überlebender des Terrorkommandos. Er soll keine Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen, das ist in Frankreich die höchste Strafe.

In Belgien war Abdeslam bereits wegen Schüssen auf die Polizei bei seiner Festnahme zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Inwiefern die Strafen aufaddiert oder miteinander verrechnet werden, müssten beide Länder nun klären, sagte ein Justizsprecherin am Abend. 19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte der Anschlagserie zu zwei Jahren bis lebenslanger Haft verurteilt. Sechs der Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt: Einer sitzt in der Türkei in Haft, die fünf anderen sollen in Syrien gestorben sein.

In dem Prozess war die Anschlagsserie vom 13. November 2015 aufgerollt worden. An jenem Abend hatten Extremisten in Paris binnen weniger Stunden 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal "Bataclan" an und verbreiteten Terror auch in Bars und Restaurants. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich während eines Fußball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die Anschläge später für sich.

Die Urteilsverkündung hatte sich bis in den Abend verzögert. Deshalb verzichtete der Vorsitzende Richter Jean-Louis Périès schließlich darauf, die 120 Seiten des Urteils vollständig zu verlesen. Die Angeklagten verfolgten die Begründung mit ernsten Gesichtern.

"Die Gerechtigkeit ist gesprochen. Sie wird den Schrecken der Taten, die am 13. November 2015 begangen wurden, nicht auslöschen. Aber sie ist ein starker Schritt für alle Überlebenden, für alle Franzosen", reagierte noch am Abend Frankreichs Premierministerin Élisabeth Borne auf das Urteil. "Heute sind meine Gedanken bei den Opfern, den Überlebenden und ihren Angehörigen. Für viele kann nun endlich die Zeit des Wiederaufbaus beginnen. Wir sind und bleiben bei ihnen."

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