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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Eine steuerliche Diskriminierung von Großunternehmen


Die Regierung hat in der Deputiertenkammer ein Gesetzesprojekt eingebracht, dass die Gewinnsteuer bei Aktiengesellschaften und G.m.b.Hs. grundsätzlich ändert. Diese Unternehmen zahlten bis 1971 35% auf den Gewinn, der keine Inflationsberichtigung für Steuerzwecke hatte, wie sie von 1978 bis 1991 galt. Der Steuersatz, bezogen auf den effektiven Gewinn (nach Abzug des Buchgewinnes, den die Inflation schafft) lag somit höher und erreichte in vielen Fällen über 50%.

Die Reform von 2017 der Macri-Regierung senkte den Steuersatz von 35% auf 30% für das Jahr 2019 und 25% für 2020. Die Regierung von Präsident Fernández hat zunächst eine Senkung von 5 Prozentpunkten, die für 2020 vorgesehen war, außer Kraft gesetzt, so dass der Satz bei 30% verblieb. Doch jetzt ist die Regierung einen Schritt weiter gegangen, und hat eine viel tiefgreifendere Reform vorgeschlagen, mit einer eigenartigen Progressionsskala für Unternehmen. Das ist eine grundsätzliche Innovation in der argentinischen Steuergesetzgebung.

Das Reformprojekt enthält folgende Kernpunkte:

- Für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu $ 1,3 Mio. (Jahr 2021) gilt ein Satz von 25%

- Für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu $ 2,6 Mio. liegt der Satz bei 30%.

- Für Unternehmen mit einem Gewinn über $ 2,6 Mio. steigt der Satz auf 35%

Außerdem wird auf Dividenden eine Steuer von 7% erhoben.

Im Projekt kommt eine feindliche Haltung gegenüber Großunternehmen zum Ausdruck, was viele Filialen von Auslandsunternehmen auch betrifft. Die doktrinäre Kirchner-Einstellung tritt hier ohne Umschweife auf.

Die Regierung hat dieses Projekt zunächst als Ausgleich für den Einnahmeverlust gerechtfertigt, der infolge der Erhöhung des steuerfreien Minimums bei Löhnen und Gehältern eintritt. Und dann wurde vom Wirtschaftsministerium darauf hingewiesen, dass 75% der Unternehmen einen niedrigeren Steuersatz als 2020 zahlen werden, was bedeutet, dass für kleine und auch mittlere Unternehmen der Satz von 30% auf 25% sinkt. Wenn jedoch, wie zu erwarten, die Inflation höher als offiziell angenommen ausfällt, dann rutschen viele Unternehmen in die zweite Gruppe, die mit 30% besteuert wird, so dass es keine Besserung gibt. Und viel steigen auf die dritte Gruppe auf, und zahlen somit einen höheren Steuersatz.

Laut Zahlen der OECD entfallen in Argentinien 54% des Erlöses der Einkommenssteuer (hier fälschlicherweise seit 1974 Gewinnsteuer benannt) auf juristische Personen (AGs und G.m.b.Hs) und nur 39% auf natürliche Personen, während es beim OECD-Durchschnitt 27% und 72% sind. Auch in vergleichbaren Ländern liegt der Anteil der Unternehmenssteuer niedriger als in Argentinien: in Brasilien sind es 40%, in Mexiko 48% und in Uruguay 38%. Das Grundproblem der Einkommenssteuer liegt in Argentinien bei der hohen Hinterziehung von Privatpersonen und Kleinunternehmen, die Personenunternehmen und nicht AGs und G.M.B.Hs. sind, die zumindest an Zahl diejenigen übertreffen, die juristische Personen sind.

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