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„Eine sehr gute Nachricht“

Österreichische Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern

Johannes Christoph Meran
Botschafter Johannes Christoph Meran. (Foto: Öst. Botschaft)

Buenos Aires (AT) - Nachkommen österreichischer NS-Opfer sollen in Zukunft - wie die geflüchteten Opfer selbst - einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten. Die Bestimmungen gelten für Nachfahren jener Opfer, die Österreich bis 15. Mai 1955 verlassen haben. Die Neuerung, auf die sich die im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien bereits im vorigen Jahr verständigten, ist nun vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Entsprechende Anträge nehmen die jeweils zuständigen Auslandsvertretungen der Alpenrepublik entgegen.

Der neue § 58c Abs. 1a StbG ermöglicht den Nachkommen von Opfern des NS-Regimes, die österreichische Staatsbürgerschaft durch sog. Anzeige zu erhalten, ohne dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Schon nach der vorherigen Rechtslage gab es für Personen, die vor dem 9. Mai 1945 aus Österreich vor dem NS-Regime geflüchtet sind, eine unbürokratische Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne die eigene zu verlieren. Da aber durch dieses festgelegte Datum Fälle verhinderter Rückkehr nach Österreich bzw. einer verspäteten Ausreise nicht berücksichtigt wurden, wird die Frist nun ausgedehnt. Damit werden nun auch all jene Personen von der Regelung umfasst werden, die erst nach dem Kriegsende bis spätestens 15. Mai 1955 aus Gründen der Verfolgung das Land verlassen haben. Die Neuregelung berücksichtigt zudem auch Bürgerinnen und Bürger aus Staaten der ehemaligen Donaumonarchie, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der heutigen Republik Österreich hatten.

„Tausende Österreicher mussten vor den Schrecken der Verfolgung des Nationalsozialismus fliehen und fanden in Argentinien, Uruguay und Paraguay eine neue Heimat. Dass Nachkommen nun die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten können, ist eine sehr gute Nachricht und ein großer Schritt, der in meinem Land unternommen wurde“, kommentierte der österreichische Botschafter in Buenos Aires, Johannes Christoph Meran.

Berechtigt sind dabei Nachkommen in direkter Verwandtschaft eines verfolgten Vorfahren, also Sohn/Tochter, Enkel/Enkelin, Urenkel/Urenkelin. Als Nachkommen gelten auch Adoptivkinder, die als Minderjährige adoptiert wurden.

Der gesetzlichen Definition entsprechend ist der verfolgte Vorfahre „jene Person, die sich als österreichischer Staatsbürger oder als Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im österreichischen Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte.“

Der erste Schritt zur Staatsbürgerschaft besteht darin, den elektronischen Fragebogen auszufüllen, der auf der Website der Botschaft https://ias.bmeia.gv.at/info58c/es-AR?office=BUENOS-AIRES verfügbar ist. Nach vorheriger Terminvereinbarung können das Formular und die Belege bei der Botschaft in Buenos Aires (French 3671) eingereicht werden. Die Unterlagen werden anschließend zur Bewertung an die Wiener Landesregierung weitergeleitet, die für im Ausland geborene und wohnhafte Personen zuständig ist.

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