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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Eine Reform der Konkursgesetzgebung


Die Regierungsfraktion der Deputiertenkammer, auch die Opposition und das Justizministerium, arbeiten an einer Reform der Konkursgesetzgebung und sind sich im Prinzip einig, dass diese in Kürze verabschiedet werden muss. Denn alle sind sich bewusst, dass es sonst zu einer Unmenge von Konkursen (“quiebras”) kommen wird. Die Handelsgerichte nehmen ab dieser Woche wieder Anträge von Gläubigern entgegen, und es soll vermieden werden, dass die Richter Entscheidungen treffen, die zum Untergang von Unternehmen führen. Pedro Casals, Sprecher des Verbandes CAME, die kleine und mittlere Unternehmen umfasst, vor allem den unabhängigen Einzelhandel, wies darauf hin, dass an die 60.000 Unternehmen gefährdet seien, die zwischen 300.000 und 600.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Er wies darauf hin, dass diese Krise viel schlimmer als die von 2001/02 sei. Dieses Mal ist zu einer tiefen Rezession die verheerende Wirkung von Pandemie und Quarantäne hinzugekommen.

Der Regierungsvorschlag, der nicht viel von dem abweicht, den die parlamentarischen Fraktionen von “Juntos por el cambio” und “Consenso federal” vorgelegt haben, sieht eine Frist von 90 Tagen vor, während der die Konkursanträge, die Vollstreckung der Garantien und der Verkäufe von Gütern des Schuldners eingefroren werden. Ebenfalls soll die Periode von 180 Tagen, während der der Schuldner Vorschläge im Rahmen eines sogenannten Präventivverfahrens einreichen kann, verlängert werden. Der zweite Aspekt des offiziellen Projektes bezieht auf die Ausdehnung sogenannten “präventiven Abkommens mit den Gläubigern” (APE, acuerdo preventivo de acreedores), damit Kleinunternehmen, die in Zahlungsunfähigkeit geraten sind, über die Regelung ihrer Schulden außerhalb des Gerichtes verhandeln können, was einfacher und billiger als das normale Justizverfahren wäre.

Andere Projekte, wie das des Pro-Deputierten Cristian Ritondo, gehen in die gleiche Richtung. Was man jedoch bei allen vermisst, ist eine Präsenz des Staates, nicht in Form von Richtern, sondern als Beteiligter an der Diskussion zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Denn der Staat muss schließlich das gesamtwirtschaftliche Interesse vertreten, dass Unternehmen weiter bestehen, die im Prinzip eine gesunde Basis haben. Der Staat kann mit Krediten offizieller Banken, Garantien und eventuell auch mit besonderen Abkommen mit Arbeitnehmern und Gewerkschaften, sowie mit Streckung von Steuerzahlungen zur Lösung beitragen. Das wäre jedoch eine grundsätzliche Änderung der Konkursgesetzgebung. Argentinien könnte auch hier ein einzigartiger Fall sein, dieses Mal im positiven Sinn. Die gegenwärtige Krise ist eben so tief, und qualitativ so viel anders als die traditionellen, dass man viel innovativer denken muss.

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