Von Juan E. Alemann
Die Erbschaftssteuer hat in Argentinien eine lange Geschichte. Sie wurde Anfang der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts eingeführt, und in den 40er Jahren unter der Regierung von Perón ausgehöhlt, indem Aktiengesellschaften ausgenommen wurden, aber eine Kapitalsteuer als Ersatz geschaffen wurde, die ausdrücklich so benannt wurde. Das gab damals den AGs einen großen Aufschwung, wobei Aktienbesitz auch eine Form der Weißwaschung war. Denn man ging davon aus, dass die Aktien anonym waren, so dass sie jemand, der sie verkaufte, als Eigentum angeben konnte, und das Geld dann anders anlegen konnte. Später wurde die Steuer auf Aktiengesellschaften direkt in eine Kapitalsteuer umgewandelt, und auch auf GmbHs u.a. Unternehmensformen ausgeweitet.
Unter der letzten peronistischen Regierung (von 25.5.1973 bis 31.3.1976) wurde eine allgemeine Erbschaftssteuer eingeführt, die dann von der Militärregierung sofort abgeschafft wurde. Unter der Regierung von Alfonsín kam eine Initiative auf, die Steuer wieder einzuführen, doch Alfonsín persönlich widersetzte sich. Wahrscheinlich trat bei ihm hier die Opposition der Anwälte gegen diese Steuer zum Vorschein. Denn die Erbschaftssteuer hat das Erbschaftsverfahren in die Länge gezogen, so dass auch die Anwälte ihre Honorare viel später kassierten.
Auch unter Menem, Duhalde und den Kirchners gab es keine Erbschaftssteuer. Doch 2010 wurde sie von Gouverneur Daniel Scioli in der Provinz Buenos Aires eingeführt. Es erscheint merkwürdig, dass eine Steuer dieser Art, die weltweit national ist, auf provinzieller Ebene erhoben wird. Doch die Steuer wurde nicht beanstandet und besteht weiter. Was u.a. dazu führt, dass Personen ihren legalen Wohnort (“domicilio”) in der Bundeshauptstadt oder woanders festlegen.
Jetzt hat die Regierung beim neuen Steuerkonsens, der den Provinzen zur Annahme vorgelegt wurde, die Einführung einer Erbschaftssteuer empfohlen, was jedoch allgemein schlecht angekommen ist. Die Stadt Buenos Aires und folgende Provinzen haben schon gegenüber einem Vertreter der Zeitung “La Nación” gesagt, dass sie die Steuer nicht einführen werden: Mendoza, Santa Fe, Córdoba, Entre Rios und zwei weitere (die nicht genannt werden wollen). Außer Buenos Aires, wo die Steuer schon besteht, haben sich alle großen Provinzen, einschließlich der Bundeshauptstadt, und auch die meisten kleinen gegen diese Steuer ausgesprochen.
In der Tat bringt diese Steuer wenig ein, erfordert einen großen bürokratischen Aufwand, schafft Konflikte und führt dazu, dass Investoren sich in anderen Provinzen niederlassen, und sogar von einer Provinz wegziehen. Für die Gouverneure ist diese Steuer somit nicht interessant.
Die Erbschaftssteuer weist, vor allem bei kleinen und mittleren Vermögen, große Probleme auf. Deshalb besteht in den Vereinigten Staaten, wo diese Steuer seit langem zum System gehört, ein hoher Mindestbetrag, der nicht besteuert wird. Man will dadurch vermeiden, dass Kleinunternehmen oder Eigenwohnungen bei Tod des Inhabers verkauft werden müssen, um die Steuer zu bezahlen, statt an die Erben überzugehen, die dann entscheiden, ob sie den Besitz gemeinsam verwalten oder auflösen. Doch bei einem angemessenen steuerfreien Mindestbetrag würde diese Steuer einen noch viel geringeren Erlös ergeben. Abgesehen davon stellen sich bei der Steuer schwierige Bewertungsprobleme.
Außerdem wird in Argentinien, im Gegensatz zu den USA u.a. Ländern, wo die Erbschaftssteuer besteht, das Vermögen schon stark besteuert, nicht nur durch die Vermögenssteuer, benannt “Steuer auf persönliche Güter”. (die es in kaum einem anderen Land gibt), sondern durch die Immobiliensteuer, die einen großen Teil des Vermögens umfasst. Schließlich sei noch bemerkt, dass die gesamte Steuerbelastung schon untragbar hoch ist, was die Oppositionskoalition “Zusammen für den Wechsel” (“Juntos por el cambio”) zur prinzipiellen Entscheidung veranlasst hat, dass sie keinen neuen Steuern oder Erhöhung der Sätze der bestehenden zustimmen werde.
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