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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Eine komplexe Weißwaschung


Die strenge Beschränkung der Importe, die die ZB durchführt, um keine Reserven zu verlieren und einen Abwertungssprung zu vermeiden, führt in zunehmenden Fällen zu Unterbrechungen eines Produktionsprozesses, und bei Düngemitteln zu geringeren Erträgen, also niedrigeren Ernten und geringeren Exporten. Dabei hat die ZB schließlich Importe zugelassen, für die keine Devisen beansprucht werden, die also mit einem Dollarbestand im Ausland finanziert werden, den der Importeur schon hat. Diese Möglichkeit ist jedoch auf geringes Interesse gestossen, weil die Ware dabei fast doppelt so viel kostet wie bei Verrechnung über den offizielle Kurs. Doch in einigen Fällen, wo es sich um kritische Teile eines Produktionsprozesses handelt, deren Preis beim Endprodukt kaum ist Gewicht fällt, kann es doch Interessenten geben.

Dies hat jedoch ein Problem hervorgerufen, das in einem Artikel des Haushaltsgesetzes für 2023 gelöst wurde, der bestimmt, dass die Dollarbeträge, die für Importe eingesetzt werden, automatisch weißgewaschen werden. Ohne dies würde der Importeur über Ware verfügen, die er nicht gezahlt hat und somit nicht als eigen buchen kann. Dabei entstehen für den Importeur andere Probleme.

Der Importeur, sei es einer, der die Ware weiterverkauft oder der Fabrikant, der diese Ware bei einem Produktionsprozess einsetzt, verfügt dabei über ein zusätzliches Kapital, was ihn zu einer Kapitalerhöhung zwingt. Im Fall einer Aktiengesellschaft müsste er Gratisaktien ausgeben, die an die bestehenden Aktionäre verteilt werden. Doch in vielen Fällen gehört das schwarze Vermögen im Ausland, dass hier weißgewaschen wird, nicht der Gesellschaft, sondern einem oder mehreren Kontrollaktionären. Somit würden sie bei diesem Verfahren einen Teil des weißgewaschenen Betrages an die Minderheitsaktionäre schenken. Nicht immer werden sie dazu bereit sein.

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