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Ein historischer Schritt

Rückblick auf ein Jahr Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten / Buch geplant

Oesterreichische Botschaft
Oktober 2020: Der österreichische Botschafter Christoph Meran bei der ersten Staatsbürgerschaftsüberreichung in Buenos Aires. (Foto: Österreichische Botschaft)

Buenos Aires (bmeia) - Am 1. September 2020 trat mit einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes für direkte Nachkommen von Verfolgten des NS-Regimes die Möglichkeit in Kraft, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Ein Schritt, mit dem sich die Republik Österreich bewusst ihrer historischen Verantwortung gestellt hat.„Uns erreichen Geschichten zu berührenden Schicksalen von Menschen aller Altersgruppen, die sich aus unterschiedlichen Beweggründen dazu entschlossen haben, die österreichische Staatsbürgerschaft anzunehmen“, so Außenminister Alexander Schallenberg.

Im Rückblick auf das einjährige Bestehen würdigt auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde die Staatsbürgschaft für Nachkommen der jüdischen NS-Verfolgten aus Österreich. „Die Restituierung der österreichischen Staatsbürgerschaft hat sich als einmaliger Brückenschlag der Republik zu den aus Österreich vertriebenen Opfern des Nationalsozialismus und deren Familien erwiesen, zumal die positive Resonanz aus aller Welt überwältigend ist“, so Oskar Deutsch. Um diese Lebensgeschichten exemplarisch hervorzuheben, sollen diese nun in einer Publikation vereint werden.

„Mein Ministerium hat in Zusammenarbeit mit der Israelitischen Kultusgemeinde ein Projekt initiiert, um diese Lebensgeschichten festzuhalten. Wir wollen ausgewählte Porträts zeigen, um das, was in der Öffentlichkeit oftmals nur als Gesetzesparagraph wahrgenommen wird, auch mit Leben zu erfüllen. Es soll ein Buch entstehen, das vielleicht auch noch andere bewegen mag, sich bewusst mit ihren österreichischen Vorfahren zu befassen und schließlich selber Österreicherinnen oder Österreicher zu werden“, so Schallenberg.

Aus österreichischer Sicht ist es keine Selbstverständlichkeit, dass Nachfahren diese Möglichkeit nutzen. Vielmehr ist es eine Handreichung, um es betroffenen Menschen zu ermöglichen, einen Teil ihrer Identität zurückzuerlangen, die ihnen vor über einem halben Jahrhundert auf unverzeihliche Weise genommen wurde.

Seit nun einem Jahr ist das Gesetz in Kraft, Grund genug, innezuhalten, und ein erstes Resümee zu ziehen: Bis zum 26.August 2021 sind bei der zuständigen Wiener Magistratsabteilung 16.598 derartige Anzeigen eingegangen. Davon wurden 12.812 über die Vertretungsbehörden im Ausland übermittelt, ein Großteil davon aus Tel Aviv, London und aus den USA, rund 3.000 Anzeigen wurden direkt eingereicht. Von den eingeleiteten Staatsbürgerschaftsverfahren konnte die zuständige Wiener Magistratsabteilung bereits mehr als 6.600 positiv abschließen.

An der österreichischen Botschaft in Buenos Aires wurden bereits 239 neue Staatsbürger und Staatsbürgerinnen willkommen geheißen. 793 Personen haben mittels Formular (verfügbar über die Homepage der Botschaft) ihren Anspruch auf Staatsbürgerschaft überprüft, wovon 668 auch bereits ihren Antrag gestellt haben, welcher in Österreich aktuell geprüft wird.

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