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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Drastische Importbeschränkung


Tombolini
Matías Tombolini. (Foto: matiastombolini.com.ar)

Das Handelssekretariat und das Industriesekretariat, geleitet von Matías Tombolini und José Ignacio de Mendiguren, haben die Liste der Produkte, die eine Importgenehmigung benötigen (“licencia no automática”), um 1.200 Zollpositionen, von etwa 1.800 auf etwa 3.000 Zollpositionen erweitert. Bei diesen Produkten kann der Importantrag genehmigt, verweigert oder (meistens) verringert werden. Die Liste umfasst auch Kapitalgüter.

Bei Konsumgütern, die nicht weiter verarbeitet werden, stellt sich dann nur das Problem, dass diese Produkte auf dem Binnenmarkt fehlen oder viel teurer werden, wenn sie geschmuggelt und somit zum freien Kurs berechnet werden. Die Liste enthält Golfstöcke, Skibretter, und viele andere Güter. Einige dieser Güter können eventuell durch lokale Produktion ersetzt werden, wie es schon bei Sportschuhen und Bekleidung der Fall ist, wo auch hohe Investitionen eingesetzt haben, um die bisher importierten Produkte lokal herzustellen.

Die Liste der Produkte, deren Import jetzt verringert oder verboten wird, umfasst auch zahlreiche Produkte, die von der lokalen Industrie eingesetzt werden, so dass Fabrikationsprozesse gestört oder sogar verhindert werden. Über dies wird es noch viel Diskussion geben. In einigen Fällen ist ein Ersatz durch lokale Produktion möglich, in anderen nicht. Es stehen noch viele schwierige Verhandlungen zwischen den Fachbeamten und Industrieunternehmern bevor, die sich auf Ersatz von importierten Produkten durch lokal erzeugte beziehen. Auch der Import von Computern (Laptops und Notebooks) wird beschränkt. Das betrifft auch Montagewerke in Feuerland, die den größten Teil ihrer Produkte importieren. Wie Kapitalgüter behandelt werden, wurde nicht mitgeteilt. Wahrscheinlich wird hier von fallweise entschieden.

Die “nicht automatischen Importgenehmigungen” werden von der Welthandelsorganisation (WTO) gestattet, sofern es binnen 60 Tagen eine Entscheidung gibt. Doch als schlichte Importverbote, was sie in Argentinien sind, sind sie in der Regelung der WTO nicht vorgesehen. Die argentinische Regierung müsste einen Antrag stellen, um diese Importverbote, bzw. Importbeschränkungen, einführen zu können, und dabei auf die akute Zahlungsbilanzkrise hinweisen. Außerdem müsste betont werden, dass die EU-Staaten, und auch andere, den Import von Rindfleisch u.a. landwirtschaftlichen Produkten auch mit nicht zugelassenen Mitteln stark beschränken, wie die beweglichen Zölle, die als Differenz zwischen einem Richtpreis und dem Importpreis berechnet werden. Die Begründung der Importbeschränkung und der Importverbote gegenüber der Welthandelsorganisation sollte nicht vernachlässigt werden.

Gleichzeitig hat das Zollamt, geleitet von Guillermo Michel, ein System geschaffen, um Importwerte zu kontrollieren, das “Radar” benannt wurde. Bei den einzelnen Importen werden die angegebenen Preise gesammelt, mit vorangehenden Importpreisen verglichen, und beanstandet, wenn die Preise aus der Reihe fallen. So ein System ist nicht einfach, und es dürfte einige Zeit dauern, bis es effektiv funktioniert. In vielen Fällen haben Importeure in früheren Zeiten niedrigere Preise angegeben, als die, die sie effektiv bezahlen mussten, um Zölle und MwSt. zu sparen. Jetzt geben sie für die gleichen Produkte höhere Preise an, weil sie die Differenz dann zum freien Kurs verrechnen und dabei etwa doppelt so viele Pesos erhalten, was auch den höheren Zollsatz ausgleicht und eine Differenz übrig lässt. Doch die Kontrolle der Preise importierter Güter geht über dies hinaus. Das Zollamt ist überfordert, abgesehen davon, dass es auch Korruption gibt. Zollämter anderer Länder verpflichten gelegentlich private Firmen, um die effektiven Preise zu ermitteln. Diese private Mitwirkung gab es in Argentinien auch von Ende 2017 bis Mitte 2000, und wurde dann auf Druck korrupter Zollbeamter und Importeure abgeschafft.


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