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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

„Die Zahlen sind zu früh zu hoch“

Keine Lockerung der Auflagen

Berlin
50 Euro Mindestbußgeld wird nun in 15 Bundesländern für das Nicht-Tragen der Schutzmaske verlangt. (Foto: dpa)

Berlin (dpa) - Aus Sorge wegen steigender Covid-19-Infektionszahlen lehnen Bund und Länder derzeit Lockerungen der Corona-Auflagen strikt ab und verschärfen diese zum Teil noch. So soll in 15 der 16 Bundesländer künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht gelten - nur Sachsen-Anhalt schert aus und macht nicht mit.

Das vereinbarten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer mehrstündigen Videokonferenz.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte: „Die Zahlen sind zu früh zu hoch.“ Die steigenden Infektionszahlen hingen stark mit Rückkehrern aus dem Urlaub und von Familienbesuchen im Ausland zusammen - „und dem wachsenden Leichtsinn und der Unvernunft durch verschiedene Partys“.

Bund und Länder verständigten sich auf diese Punkte:

  • MASKENPFLICHT: Bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden. Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) erklärte, bei der deutlich schärferen Strafe von 250 Euro in seinem Land zu bleiben.


  • REISERÜCKKEHRER AUS NICHT-RISIKOGEBIETEN: Die erst vor kurzem eingeführten kostenlosen Corona-Tests für sie sollen zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September wieder beendet werden. Begründet wird dies damit, dass die Zahl der festgestellten Infektionen bei solchen Rückkehrern außerordentlich gering gewesen sei.


  • REISERÜCKKEHRER AUS RISIKOGEBIETEN: Auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete soll möglichst verzichtet werden. Reiserückkehrer aus solchen Gebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in die eigene Wohnung für eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese Selbstisolation kann durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beendet werden.


  • GROSSVERANSTALTUNGEN: Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bleiben bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten.


  • PRIVATE FEIERN: Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar sind.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom frühen Donnerstagmorgen wurden aktuell 1507 neue Corona-Infektionen gemeldet. Virologen gehen davon aus, dass die Verbreitung des Virus durch die bevorstehende kühlere Jahreszeit begünstigt werden wird.

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