Treffen mit Guzmán
Im Hinblick auf ein Zusammentreffen von Präsident Alberto Fernández, Wirtschaftsminister Martín Guzmán und den Provinzgouverneuren ist es im Verlauf der Woche zu politischen Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition gekommen. Fernández hatte zu Beginn der Woche eine Zusammenkunft von Gouverneuren, Gewerkschaftern und Unternehmern für Mittwoch angekündigt. Geplant war eine Präsentation des Wirtschaftsministers, um über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Internationalen Währungsfond (IWF) zu informieren. Der Präsident bezeichnete das Treffen im Vorfeld als „institutionellen Akt“. Das sahen die Vertreter der Opposition jedoch anders und kündigten an, dem Treffen ganz fern zu bleiben. Sie warfen dem Präsidenten vor, eine politische Veranstaltung zu inszenieren, um sich mit einem gemeinsamen Abschlussfoto politischen Rückhalt für seinen Verhandlungskurs zu sichern. Eine derartige Präsentation müsse vor dem Kongress stattfinden, nicht vor Unternehmern und Gewerkschaftern, so die Vertreter von „Juntos por el Cambio“. Später konnte die Spannung etwas gelöst werden, indem die betreffenden Provinzgouverneure zumindest Vertreter schickten. Lediglich die Regierung der Stadt Bue-nos Aires unter dem Regierenden Bürgermeister Horacio Rodríguez Larreta versagte sich dem Treffen komplett.
„Romantisches“ Verhör
Aufnahmen einer Überwachungskamera aus der Justizvollzugsanstalt Trelew (Provinz Chubut) haben am Dienstag landesweit für Aufsehen gesorgt: Zu sehen ist die Richterin Mariela Suárez aus Comodoro Rivadavia, welche in einem Besuchszimmer mehrere mutmaßliche Küsse mit einem zuvor von ihr selbst verurteilten Häftling austauscht. Bei dem Häftling handelt es sich um den wegen Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilten Cristian B. Medienberichten zufolge dauerte das Treffen rund drei Stunden. Pikant: Richterin Suárez hatte sich im erst kürzlich beendeten Prozess gegen B. für eine mildere Strafe eingesetzt. Der Vorfall wird nun untersucht. Ebenfalls ungewöhnlich war die Erklärung der Richterin zu dem Vorfall: Sie pflege keine sentimentale Beziehung zu B., so Suárez am Dienstag zum Fernsehsender „TN“. Das Treffen nach der Verurteilung sei rein professioneller Natur gewesen; Küsse habe es keine gegeben. Die vertrauliche Atmosphäre des Treffens sei vielmehr deshalb zustande gekommen, da sie ein Buchprojekt über B.s Lebensgeschichte plane und sich dahingehend mit ihm über seine Biographie unterhalten habe.
Franziskus besorgt um Pérez Esquivel
Sorge um einen Landsmann: Papst Franziskus hat dem erkrankten Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel seine Genesungswünsche übermittelt. Wie Vatican News berichtet, habe das Oberhaupt der katholischen Kirche dem Menschenrechtsaktivisten einige „kurze Zeilen“ geschrieben, die aber „voller Zuneigung“ seien. Franziskus sicherte in dem handschriftlichen Text dem Kranken seine Nähe und Gebete zu. Der 90-jährige Pérez Esquivel, der 1980 den Nobelpreis für seinen Kampf gegen das Unrecht der Militärdiktatur erhielt, war am Samstag während eines Aufenthalts im Badeort Chapadmalal mit Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert worden. Diese Hypothese konnte durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden. Der Pontifex Maximus hatte durch einen Brief von Gabriel Mestre, dem Bischof von Mar del Plata, vom Schicksal Pérez Esquivels erfahren. Mestre überreichte dann auch das Schreiben des Papstes. Franziskus hatte Pérez Esquivel bereits im Vorjahr anlässlich des 40. Jahrestages der Verleihung des Nobelpreises als „herausragenden Verteidiger der Menschenrechte“ gelobt.
Weiterer PCR-Test
Angesichts der weltweit steigenden Corona-Zahlen hat die Nationalregierung derweil die Regeln für die Einreise nach Argentinien verschärft. Neu ist, dass über sechs Jahre alte Personen, seien es argentinische Staatsbürger, Residenten oder Touristen, nach drei, spätestens fünf Tagen im Land einen PCR-Test machen müssen. Bis dahin sind sie gehalten, weder an Großveranstaltungen noch an geselligen Treffen in geschlossenen Räumen teilzunehmen. Weiterhin bestehen bleibt zudem die Auflage, bereits vor Reiseantritt einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Des Weiteren ist vor dem Abflug eine elektronische eidesstattliche Einreiseerklärung abzugeben. Zudem wird im Regelfall der Nachweis einer kompletten Impfung verlangt, um eine Quarantäne zu vermeiden, die sonst erst nach sieben Tagen durch negativen PCR-Test beendet werden darf.
Begleiter bleiben draußen
Wegen zunehmender Ansteckungszahlen beim Flughafenpersonal hat der innerstädtische Flughafen von Buenos Aires „Aeroparque Jorge Newbery“ den Zugang für Personen begrenzt, die Reisende zum Abflug begleiten, aber selbst kein eigenes Flugticket haben. Demnach dürfen bis zum morgigen Samstag zwischen 4 und 7 Uhr morgen sowie zwischen 16 und 19 Uhr nur noch Personen mit gültigen Flugtickets das Flughafengebäude betreten. (AT/wvg/dpa)
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