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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Die Verteilung der Bundessteuern

Von Juan E. Alemann


Beim Konflikt der Bundesregierung mit der Stadtregierung von Buenos Aires ist beiläufig auch das grundsätzliche Problem der Aufteilung der Bundessteuern zwischen dem Bundesstaat und den Provinzen, und dann auch unter diesen, aufgekommen. Die Bundeshauptstadt hat seit 1994 auch Provinzcharakter, aber nicht ganz. Vorher war sie ein Teil des Bundesstaates.

Es handelt sich im Wesen um ein politisches Problem, das keine objektive Lösung hat. Ursprünglich erhielten die Provinzen 30 Prozent des Gesamterlöses, und die Aufteilung erfolgte gemäß der Bevölkerung. Sollte jede Provinz das erhalten, was sie an Bundessteuern erzeugt, dann müsste die Aufteilung gemäß Bruttoinlandsprodukt erfolgen. Nichts dergleichen ist jedoch der Fall. Die Bundeshauptstadt und die Provinz Buenos Aires erhalten bestenfalls 20 Prozent des Steueraufkommens, das sie erzeugen, während arme Provinzen, wie Formosa und La Rioja, mindestens fünf Mal so viel erhalten, wie sie erzeugen. In der Tat findet eine Umverteilung zu Lasten der reichen und zum Vorteil der armen Bezirke statt.

Der Aufteilungsschlüssel muss per Gesetz festgelegt werden, hängt somit vom Kongress ab. Da alle Provinzen, sowohl große wie kleine, drei Senatoren haben, entscheiden schließlich die ärmeren Provinzen über die Aufteilung. Zum letzten Mal wurde das Problem im Kongress unter der Regierung von Alfonsín behandelt. Es war eine kolossale Dummheit des Präsidenten, das Thema zur Diskussion zu stellen. Das Ergebnis war schließlich, dass peronistisch regierte Provinzen, u.a. La Rioja einen höheren Anteil erhielten und auf der anderen Seite der Bundesstaat und die die von der radikalen Partei regierte Provinz Buenos Aires weniger. Das führte dazu, dass das finanzielle Problem des Nationalstaates stieg, was mit zur Hyperinflationswelle von 1989 beitrug, die Alfonsín zum vorzeitigen Abtritt veranlasste. Hingegen hatte Menem als Gouverneur von La Rioja Geld im Überfluss.

Das Problem der Aufteilung der Steuern hat sich noch dadurch kompliziert, dass die Provinzen die Bergbausteuer und die Erdölsteuer kassieren. Somit erhalten patagonische Provinzen und Andenprovinzen eine erhebliche Extraeinnahme, ohne das dies ihren Anteil am Erlös der Bundessteuern verringert.

Bei der Verfassungsreform von 1994 wurde der Aufteilungsschlüsssel der Bundessteuern auch als Reformthema eingeschlossen. Da es jedoch keine Einigung gab, und auch kein Regierungsvorschlag vorlag (wie es hätte sein sollen) wurde der Senat beauftragt, das Problem binnen zwei Jahren zu lösen. Der Senat konnte das Problem jedoch nicht lösen und die befragten Ökonomen auch nicht. Eben, weil es keine objektive Lösung gibt.

Doch wenn das Thema nicht angegangen wird, dann verbleibt die bestehende Aufteilung, die sehr irrational ist, u.a. weil sie der politischen Konstellation von 1987 entspricht. Man müsste von vorne anfangen, und zunächst den Anteil des Bundesstaates bestimmen. Danach muss man von der Bevölkerung ausgehen und einen höheren Anteil mit sozialen oder wirtschaftspolitischen Argumenten rechtfertigen. Ebenfalls sollte es Grenzen für die Deckung der Provinzausgaben mit Bundessteuern geben. Dass mehrere Provinzen über 80% ihrer Ausgaben mit den Zuwendungen des Bundesstaates decken, sollte nicht sein. Provinzen wie Santa Cruz, Formosa und Santiago del Estero machen dabei Demagogie, indem sie viel zu viele Angestellte einstellen.

Schließlich besteht noch ein weiteres Problem. Der Bundesstaat verteilt außer den Bundessteuern noch eigene Mittel und geht dabei ziemlich willkürlich vor. Es gibt hier keine legalen Normen, die zumindest Kriterien festsetzen. Im Grunde wird hier die Inflationssteuer mit den Provinzen geteilt.



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