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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Die Rückgabe des Korruptionsvermögens

Von Juan E. Alemann

Bei der Diskussion über die Kirchner-Korruption, die im Wesen in einer phänomenalen Übertragung staatlicher Mittel auf hohe Regierungsmitglieder und ihre Freunde und Mithelfer besteht, steht die Frage der Bestrafung im Vordergrund. Dabei handelt es sich darum, ob Haftstrafen im Gefängnis abgesessen werden oder Hausarrest gestattet wird. Der ehemalige Vizepräsident Amado Boudou, Planungsminister Julio de Vido und der Transportsekretär Ricardo Jaime, sie alle verbringen ihre Haft zu Hause, im Fall von De Vido in einem großen und schönen Landgut in Zárate, wo er gut leben kann.

Allein, in der Praxis hat dies für die Gesellschaft keine große Bedeutung. Keiner von den genannten kann weiter Verbrechen begehen, weil sie nicht mehr hohe Beamte, und sie somit nicht gefährlich sind, wie es bei mehrfachen Mördern, Vergewaltigern u.a. der Fall ist, denen die gegenwärtige Regierung auch Hausarrest zugestanden hat. Die Verfassung ist in dieser Beziehung sehr klar. Sie besagt, dass das die effektive Haft den Zweck verfolgt, Sicherheit (für die Bevölkerung) zu schaffen, aber nicht als Strafe gedacht ist. Das kann man so interpretieren, dass die nicht gefährlichen Häftlinge ihre Haft zu Hause verbringen können. Dabei spart der Staat auch Geld, sowohl bei den Ausgaben der Gefängnisse, wie für den Bau von neuen.

Hingegen fragt man sich, warum die Rückgabe des gestohlenen Geldes nicht zur Diskussion steht. Es geht hier um hohe Beträge, wobei insgesamt von über 20 Milliarden Dollar die Rede ist. Das Neue bei den Kirchners war nicht, dass sie gestohlen haben, wie es andere Regierende auch getan haben, sondern der gigantische und nie dagewesene Umfang des Diebstahls und auch, dass dieser offen gezeigt wurde, in Form von Hotels, Wohnungen, Landgütern und großen Säcken, die mit Dollarscheinen gefüllt waren. Weder Cristina Kirchner, die aus armen Verhältnissen stammt und privat nie Geld verdient hat, noch andere Mitglieder ihrer Regierungen können ihr Vermögen rechtfertigen. Auch das von Néstor geerbte nicht. Dass der damalige Bundesrichter Oyarbide die phantasiegeladene Vermögenserklärung von Cristina als korrekt erklärt hat, macht nur auch ihn schuldig. Doch so wie die gerichtlichen Verfahren gegen die Korrupten laufen, brauchen sie nicht zu befürchten, dass ihnen ihr unrechtmäßig erworbenes Vermögen auch nur zum Teil entzogen wird. Im schlimmsten Fall müssen sie sich vor dem Steueramt verantworten und hinterzogene Steuern mit Zinsen und Bußen zahlen.

Die Provinz Mendoza hat als einzige im ganzen Lande ein Gesetz verabschiedet, dass bei Vermögen, das aus Korruption stammt, das Eigentum des Betroffenen außer Kraft setzt und auf den Staat überträgt. Die Richterin María Paz Gallardo hat dieses Gesetz als verfassungskonform erklärt und die Versteigerung der Immobilien angeordnet, die dem ehemaligen Bürgermeister von Guaymallén, Luis Lobos, gehören, der während seiner Amtszeit ein sichtbares Vermögen angehäuft hat, das er nicht mit seinem Einkommen noch sonstwie rechtfertigen konnte. Nachbarn des Bezirkes hatten auf dies hingewiesen, und die Zeitung Los Andes hat das Thema dann aufgenommen und eine Untersuchung eingeleitet, bei der auch die Luxusresidenz von Lobos mit einer Drohne gefilmt wurde. Die Politiker hingegen, in diesem Fall die Stadträte, haben nichts getan, was ein schlechtes Zeichen ist.

Allein, auf nationaler Ebene gibt es in dieser Hinsicht gar nichts, weder ein Gesetzesprojekt der Opposition, noch eine Empfehlung in diesem Sinn. Es wäre wichtig, wenn eine Initiative aufkäme und die Mitglieder der Regierungspartei dann gezwungen wären, eine Erklärung für das Unerklärliche abzugeben.

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