Von Juan E. Alemann
Die Regierung hat das Dekret von Macri außer Kraft gesetzt, das den Einsatz der Streitkräfte für Grenzschutz u.a. Zwecke erlaubt, was ihnen vom Dekret 727/06 von Néstor Kirchner verboten war. Jetzt sind die Streitkräfte wieder nur dazu da, um Argentinien vor Angriffen ausländischer Streitkräfte zu verteidigen. Da das Land zum Glück freundschaftliche Beziehungen zu den Nachbarländern unterhält, hätten die Streitkräfte nichts zu tun. Angriffe von anderen Ländern sind sehr unwahrscheinlich und würden wohl die Vereinigten Staaten und andere Staaten der großen Welt in Bewegung setzen. Theoretisch könnte man die Streitkräfte somit abschaffen.
Schon unter Alfonsín wurde die Rolle der Streitkräfte beschränkt. Das war jedoch im Wesen nur eine Reaktion auf die brutale Bekämpfung des Terrorismus durch die Militärdiktatur. Objektiv gesehen hatte dies jedoch keinen Sinn. Denn die Terroristenorganisationen, Montoneros und ERP (“Ejército Revolucionario del Pueblo”, also revolutionäre Volksarmee) mussten bekämpft werden, und die Polizei war dabei überfordert. Präsident Perón schuf zu diesem Zweck in seiner letzten Amtsperiode die Triple A (Alianza Anticomunista Argentina), die aus Polizisten im Ruhestand und Mördern bestand, eine wirklich eigenartige Mischung, und an die 500 Terroristen und linke Ideologen umbrachte. Perón wollte die Streitkräfte fern von der Bekämpfung des Terrorismus halten, eventuell weil er wusste, dass sie nicht dafür geeignet waren.
Schließlich, mit der Regierungsübernahme am 24. März 1976 durch die Streitkräfte, nahmen diese den Kampf gegen den Terrorismus auf. Sie waren eigentlich gezwungen, es zu tun. Was man den Militärs danach vorgeworfen hat, ist nicht den Kampf als solcher, sondern die Art und Weise, und die Tatsache, dass es keinen Prozess gab. Doch dies war damals nicht möglich, weil kein Richter bereit war, einen Terroristen zu verurteilen. Denn diejenigen, die vor 1973 Terroristen verurteilt hatten, wurden nachher, nachdem sie Präsident Cámpora befreit hatte, von diesen verfolgt. Einer wurde ermordet und ein anderer entkam knapp dem Tod. Die anderen begaben sich ins Ausland.
Als unter der demokratischen Regierung von Alfonsín eine Gruppe von Terroristen die Militärgarnison La Tablada, nahe der Bundeshauptstadt, überfiel, mussten die Streitkräfte trotz Verbot eingreifen. Solche und andere Angriffe können jederzeit wieder aufkommen. Ohne Präsenz der Streitkräfte könnte sogar eine Gruppe von hundert Terroristen ohne weiteres die Regierung übernehmen.
Allein, es geht auch um den Einsatz der Streitkräfte beim Kampf gegen den Drogenhandel. Der hohe Rauschgiftkonsum, der unter den Kirchner-Regierungen exponentiell gestiegen ist, zerstört die Gesellschaft von innen. Die drogensüchtigen Jugendlichen können sich nicht mehr in den Arbeitsprozess eingliedern, und sie stehlen und morden, um sich Geld für Kokain zu beschaffen. Dass die Streitkräfte beim Grenzschutz und auch sonst mitwirken, um den Drogenhandel zu bekämpfen, ist unerlässlich. Polizei und Gendarmerie sind hier überfordert.
Schließlich sollte man die Attentate auf die israelische Botschaft (1992) und das jüdische Hilfswerk AMIA (1994) nicht vergessen. Hier waren Terroristen der Hisbollah am Werk. Der internationale Terrorismus greift von innen an. Sollen die Streitkräfte gegen Angriffe dieser Art nicht vorgehen, und dabei auch nicht vorbeugend handeln können? Das Konzept des Krieges hat sich geändert. Der Feind ist in der Regel nicht ein anderer Staat, sondern Terroristenbanden, Drogenhändler u.a. Verbrechergruppen. Die Streitkräfte müssen gegen diese Feinde vorgehen können. Und das muss in einem Gesetz vorgesehen werden. (jea)
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