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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Die Gewerkschaftssozialwerke

Von Juan E. Alemann

Ongania
General Juan Carlos Onganía. (Foto: Alchetron)

Unter der Regierung von General Juan Carlos Onganía (1966/70) wurde ein System zur Gesundheitsbetreuung der Arbeitnehmer geschaffen, das von den einzelnen Gewerkschaften verwaltet werden sollte, mit einem Zwangsbeitrag der Unternehmen von sechs Prozent auf die Löhne. Diese Initiative geht davon aus, dass die unentgeltliche Gesundheitsbetreuung, die in Argentinien besteht und von den öffentlichen Hospitälern vollzogen wird, nicht ausreicht oder auf alle Fälle mangelhaft ist. Logischerweise hätte das Problem durch Verbesserung des Dienstes dieser Hospitäler gelöst werden sollen. Man kann davon ausgehen, dass Onganía die Gewerkschaften mit diesem Geschenk beruhigen wollte. Doch in Wirklichkeit hat er ihnen noch mehr Macht gegeben.

Das System wies von Anfang an strukturelle Probleme auf. Kleine Gewerkschaften waren nicht in der Lage, einen angemessenen Gesundheitsdienst zu bieten. Große Gewerkschaften betrieben auch Hospitäler, die jedoch nur von Arbeitnehmern verwendet wurden, die in der Bundeshauptstadt und Umgebung wohnten. Diejenigen, die im Landesinneren tätig waren, benutzten diese Hospitäler nur ausnahmsweise. Meistens wurden die Arbeitnehmer von lokalen öffentlichen Hospitälern betreut, womit der Staat die Zeche zahlte. Das wurde erst unter Menem zum Teil korrigiert, indem die Hospitäler bei Patienten, die einem Sozialwerk angehören, diesem die Rechnung schicken. Wie weit dies noch funktioniert, wissen wir nicht.

1998 hat die Menem-Regierung eine grundsätzliche Reform eingeführt, indem sie zugelassen hat, dass Mitglieder einer Gewerkschaft den Beitrag zum Sozialwerk an eine private Gesundheitsanstalt (die sogenannten „prepagas“) abführen können, und die Differenz zwischen Beitrag und Tarif dieser Institutionen zahlen. Wie jetzt bekannt wurde, sind 4,5 Mio. von den rund 20 Mio. Arbeitnehmern und ihrer Familien des gewerkschaftlichen Gesundheitssystems auf eine private Gesundheitsbetreuung übergegangen,

Das private System ist somit auch ein Zusatz des gewerkschaftlichen. Die Gewerkschafter beklagen sich jedoch, dass dabei die besserverdienenden Arbeitnehmer bevorzugt werden, die massenweise auf das private System übergehen, während diejenigen, die niedrige Löhne haben, sich den Zusatz nicht leisten können und somit direkt im gewerkschaftlichen System oder in öffentlichen Hospitälern behandelt werden. Das Argument entbehrt jedoch der Logik: Denn im Grunde beanstanden die Gewerkschafter, dass bestimmte Arbeitnehmer einen besseren Gesundheitsdienst erhalten. Die Gewerkschaften setzen sich allgemein für eine Verflachung der Differenzen bei der Entlohnung ein. Nachdem immer mehr Facharbeiter, Techniker und gut ausgebildete Arbeiter und Angestellte eingestellt werden und weniger ungelernte, haben die Gewerkschaftsführer ein zunehmendes Problem mit den bessergestellten Arbeitnehmern, die sich nicht durch sie vertreten fühlen.

Die Regierung hat jetzt verfügt, dass die neu angestellten Arbeitnehmer ein Jahr lang zum gewerkschaftlichen Sozialsystem beitragen müssen. Der Sinn dieser Bestimmung, bei der die Regierung sich in ein Thema einmischt, das sie nichts angeht, ist nicht klar. Die Gewerkschafter begrüßen dies selbstverständlich, weil sie dabei die neuen Arbeitnehmer bei der Stange halten und mehr Geld für ihre Sozialwerke erhalten. Doch in der Tat ändert sich gesamthaft dabei wenig, da es nicht viele neue Arbeitnehmer gibt. Es dürfte sich für die Gewerkschaften um einen ersten Schritt handeln, um allgemein den Übergang auf private Gesundheitsanstalten zu verhindern. Achtung!

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