Von Juan E. Alemann
Der Senat hat am Donnerstag der Vorwoche ein Gesetzesprojekt verabschiedet, das die Zahl der Mitglieder des Obersten Gerichtshofes von jetzt fünf (von denen einer aus unerfindlichen Gründen nicht ernannt wurde) auf 15 erhöht. Der ursprüngliche Vorschlag von Cristina lautete auf 24, nämlich einen für jede Provinz, einschließlich der Bundeshauptstadt und einen für den Bundesstaat. Damit wollte die Vizepräsidentin einen totale Politisierung des Gerichtshofes erreichen. Da eine Mehrheit der Gouverneure ihrer Partei angehört und Richter ernennen würde, die ihren Weisungen folgen, hofft sie dabei bei ihren bösen Prozessen freigesprochen zu werden. Das wäre auf alle Fälle nicht so einfach.
Dieses absurde Projekt, bei dem der Oberste Gerichtshof zu einer Art Parlament würde, stieß bei ihrer eigenen Mannschaft auf Widerstand. Schließlich kam es zu einer Kompromisslösung mit 15 Mitgliedern, wobei jeweils mehrere Gouverneure einen Richter ernennen. Doch auch das ist Blödsinn. In der Deputiertenkammer kommt das Projekt nicht durch, weil die Opposition es verhindert. Das wusste Cristina von Anfang an, so dass man den ganzen Fall nicht versteht.
Der Oberste Gerichtshof funktioniert mit fünf und jetzt auch nur vier Mitgliedern problemlos. Unter Menem war die Zahl auf neun erhöht worden. Doch Cristina senkte die Zahl, als sie Präsidentin war, auf fünf. Und das war gut so, angefangen damit, dass es eine Ersparnis bedeutet. Jeder Richter kostet mit seiner Struktur viel Geld. Bei 15 Richtern wären die Kosten bedeutsam in einem Moment, in dem überall kräftig gespart werden muss, um das Defizit der Staatsfinanzen zu senken.
Der Oberste Gerichtshof besteht nicht nur aus den Richtern, sondern er hat auch eine Struktur mit guten Juristen, die einen großen Teil der Arbeit bewältigen, so dass den Richtern die Entscheidungen leichter fallen. Eine Diskussion unter fünf Richtern ist wesentlich einfacher als unter 15, ganz besonders wenn sie stark politisiert wird.
Der Oberste Gerichtshof steht weder in der Gesellschaft, noch unter Anwälten, noch im wirtschaftlichen Establishment zur Diskussion. Die Justiz hat andere Probleme, an erster Stelle, die Besetzung von etwa 250 freien Richterposten, was dazu führt, dass andere Richter überlastet sind, was die Prozesse noch mehr verlängert. Die Ernennung von Richtern steht dem Senat zu, der jedoch nur unter drei Kandidaten wählen kann, die der Richterrat vorschlägt. Dieser Rat, der jetzt, nach der Rückkehr zur ursprünglichen Struktur normal tätig sein sollte, ist bei der Einberufung und Prüfung der Kandidaten im Rückstand.
Abgesehen davon ist es an der Zeit, an eine Modernisierung der Justiz durch Einführung eines integralen Informatiksystems zu denken, wie es in fortgeschrittenen Staaten schon besteht. Die Anwälte sollten über Internet Einsicht in die Akten haben, die sie betreffen, und Anklagen und Verteidigungen per Internet einreichen können. Dann verringert sich der ganze Rummel im Justizpalast, in Comodoro Py und anderen Orten, wo es Gerichte gibt. Und dann sinkt auch der Bedarf an Angestellten der Gerichte, so dass eine weitere Sparmöglichkeit entsteht.
Ein System dieser Art würde auch die Prozesszeiten verkürzen. Es bestehen gegenwärtig schon seit Jahrzehnten konkrete Normen über die Dauer der Gerichtsverfahren, die jedoch nicht eingehalten werden. Ebenfalls wird die Präventivhaft nicht eingehalten, die das Gesetz auf zwei Jahre begrenzt, die um ein weiteres verlängert werden kann. Viele Militärs sitzen schon seit über zehn Jahren im Gefängnis, ohne Urteil und nur mit Präventivhaft. Gewiss gibt es noch viel mehr Aspekte der Justiz, die eine Reform erfordern. Aber unter diesen steht der Oberste Gerichtshof bestimmt nicht.
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