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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Die Arbeitsgesetzgebung

Von Juan E. Alemann

Die Beschäftigung ist in etwas über einem Jahr unerwartet stark gestiegen, so dass die Arbeitslosigkeit im ersten Quartal 2022 mit nur 7% ausgewiesen wird, die in Wirklichkeit weniger ist, weil viele Schwarzarbeiter bei der Befragung durch den INDEC-Angestelllten erklären, sie seien arbeitslos, weil sie Belästigungen oder Verlust der Subvention befürchten, die sie jetzt erhalten. Doch bei denen, die seit Anfang 2021 eine Beschäftigung erhielten, entfallen die meisten auf meistens unnötige Staatsangestellte und Schwarzarbeiter. Diese machen 80% der Neubeschäftigten im privaten Bereich aus. Es besteht somit eine ungesunde Beschäftigungsstruktur, mit viel zu vielen Staatsangestellten und vielen Arbeitsplätzen von geringer Qualität und ohne sozialen Schutz.

Es wird ständig auf diesen unhaltbaren Zustand hingewiesen, aber selten gibt es konkrete Vorschläge. Wir stellen uns die ersten Reformen folgendermaßen vor:

  • Die Periode, während der ein Arbeitnehmer ohne Entschädigung entlassen werden kann, muss von jetzt 3 Monaten auf 2 Jahre verlängert werden. Das erlaubt, instabile Arbeitsplätze und solche, die es eventuell sein können, zu besetzen.

  • Im ersten Jahr sollten keine Sozialbeiträge bestehen, und im zweiten nur die Hälfte.

  • Statt der bestehenden Entlassungsentschädigung sollte ein System eingeführt werden, bei dem die Unternehmen einen Beitrag an einen Fonds zahlen, mit dem dann die Entschädigungen gezahlt werden. Einmal würde dann der Entlassene die Entschädigung auch erhalten, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder zusammengebrochen ist. Da der Arbeitnehmer bei diesen System das Recht auf Entschädigung gemäß der gearbeiteten Jahre auch bei Wechsel von einem Unternehmen auf ein anderes behält, kann er Gelegenheiten für bessere Arbeitsplätze nutzen, während er heute dabei das Entschädigungsrecht auf die bisher gearbeiteten Jahre verliert. Das System spornt den sozialen Aufstieg an, der über verschiedene Arbeitsplätze erfolgt.

  • Bei den Arbeitsverträgen muss die Allgemeingültigkeit (“homologación”) abgeschafft werden, die von der “carta del lavoro” von Mussolini übernommen wurde. Verträge gelten prinzipiell nur für die, die sie unterzeichnet haben, also nicht für Unternehmen, die dem Branchenverband nicht angeschlossen sind.

  • Abkommen für einzelne Unternehmen müssen Vorrang vor dem Branchenabkommen haben. Das muss nicht nur für Großunternehmen gelten, sondern für alle. Die Beschäftigungsstruktur ist bei Unternehmen der gleichen Branche oft sehr unterschiedlich, auch mit differenzierter Automatisierung.

  • Die Arbeitsabkommen sollen nach Beendigung der Frist ablaufen und nicht weiter gelten, bis ein neues Abkommen abgeschlossen wird, wie es jetzt der Fall ist.

  • Bei den Verhandlungen über Erneuerung der Arbeitsabkommen muss es außer dem Vertreter der Gewerkschaft und des Unternehmervereins einen des Wirtschaftsministerium geben, der die Interessen der Konsumenten und des Staates vertritt. Er muss Vetorecht haben und sich Lohnerhöhungen widersetzen, die auf die Preise abgewälzt werden oder Subventionen erfordern.

  • Das Prinzip der Erhaltung des Reallohnes muss bei den Verhandlungen nicht gelten. Bei den Lohnzulagen geht es um die Verteilung des Gewinnes und der Produktivitäts- und Effizienzfortschritte.

Dieser Katalog sollte in der Regierung mit den Unternehmerverbänden und der Gewerkschaftszentrale, zur Diskussion gestellt werden, mit Mitwirkung von Ökonomen und Arbeitsrechtlern, Auch wenn es dabei schließlich zu einer Reform kommt, die nur einige der obigen Vorschläge berücksichtigt, wäre es schon ein Fortschritt. Was nicht sein sollte, ist, dass nur geredet und nichts getan wird.

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