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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Die Alterung der Bevölkerung und das Pensionierungsproblem

Von Juan E. Alemann

Das Wirtschaftsinstitut FIEL (Fundación de Investigaciones Económicas Latinomericanas) hat in einem Seminar die Problematik des argentinischen Pensionierungssystems in Einzelheiten dargestellt. Was auf uns zukommt ist wirklich besorgniserregend. Schon jetzt stellen die Pensionen, Hinterbliebenenrenten und Gnadenrenten, die 8 Mio. Personen umfassen, Ausgaben dar, die ca. 10% des Bruttoinlandsproduktes ausmachen. Doch wenn das System so bleibt, wie es ist, wird dieser Koeffizient Ende dieses Jahrhunderts auf 24% steigen. Schon jetzt besteht ein Problem mit der zu hohen Staatsquote, die auch Pensionen und Renten einschließt und das Wachstum der Wirtschaft behindert. Es erscheint kaum möglich, die Zunahme mit Ersparnissen bei anderen Bereichen auszugleichen.

Das Problem entsteht vornehmlich wegen der Alterung der Bevölkerung. Die Zahl der-jenigen, die über 65 Jahre alt sind, ist von 5% der Bevölkerung in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts auf jetzt 12% gestiegen, und wird voraussichtlich Ende des Jahrhunderts bei 30% liegen. Die Menschen leben durchschnittlich schon ca. 15 Jahre länger als vor 70 Jahren. Das ist eine Folge der besseren Lebensbedingungen, der ärztlichen Betreuung und des Fortschrittes der Medizin.

Abgesehen vom Pensionierungsproblem entsteht hier auch eines bei der Gesundheitsbetreuung der Bevölkerung, die zunehmend mehr Mittel beansprucht. Hier wirkt auch der Umstand, dass die Medizin zwar zunehmende Möglichkeiten bietet, um kranke Menschen zu heilen und die Lebensdauer zu verlängern, dass dies aber oft sehr teuer ist. Dieser Entwicklung kann nur mit einer gesünderen Lebensweise entgegengewirkt werden, ohne Zigarettenkonsum, mit wenig Alkoholverbrauch, gesundem Essen, und Sport, Turnen u.dgl. Ebenfalls ist die rechtzeitige Behandlung von Krankheiten billiger als eine späte. All dies muss in der Schule beginnen, wird jedoch nicht systematisch in den Unterricht eingeschlossen.

Der FIEL-Wirtschaftler Santiago Urbiztondo hat berechnet, dass das Pensionierungssystem gegenwärtig ein Defizit von u$s 14 Mrd. jährlich aufweist. Hierzu sei bemerkt, dass der Begriff des Defizites hier nicht angebracht ist, weil es sich darum handelt, dass die Pensionen und Renten nur etwa zur Hälfte mit den Beitragen finanziert werden, so dass die andere Hälfte (die er als Defizit einstuft) vom Schatzamt getragen wird und mit dem Steuererlös finanziert wird. Das hat sich noch verstärkt, als unter der Regierung von Cristina Kirchner über 3 Mio. Personen eine Mindestpension erhielten, die das Pensionsalter überschritten hatten, aber die Beiträge während ihres aktiven Lebens nur zum Teil oder gar nicht bezahlt hatten. Und unter Macri wurde dann bestimmt, das alle Personen über 70 Jahren eine Rente von 80% der Mindestpension erhalten. Während früher etwas über 60% der Personen gedeckt waren, die 65, bzw. 60 Jahre überschritten hatten, sind es jetzt über 95%. Dem System wurde eine Altersversicherung einverleibt, so dass es jetzt strukturell anders geworden ist, aber auch teurer.

Es ist schon viele Jahrzehnte her, dass die reine Finanzierung mit Beiträgen auf Löhne und Gehälter (die zum Teil vom Lohn abgezogen und zum Teil vom Unternehmen gezahlt werden) voll finanziert wird. Ursprünglich, als das Pensionierungssystem allgemein eingeführt wurde, gab es sogar einen Überschuss, so dass sich niemand Sorgen darüber machte, dass (unter den ersten Regierungen von Perón) das Pensionierungsalter bei 50 Jahren lag. Das wurde erst in den 60er Jahren ein wenig und 1968 defintiv korrigiert, mit 65 Jahren, bzw. 60 bei Frauen. Die Finanzierung über den allgemeinen Steuererlös wurde notwendig, weil die Beiträge nicht weiter erhöht werden können. Ohnehin sind die Zusatzkosten beim Lohn schon unerträglich hoch, und fördern dabei die Schwarzarbeit.

FIEL schlägt vor, dass das Pensionierungsalter auf 70 Jahre (bzw. 65 bei Frauen) erhöht wird. Das entspricht der Realität, da die Menschen allgemein länger arbeiten. Diejenigen, die schon vorher arbeitsunfähig werden, müssen als Sonderfälle behandelt werden. Aber außerdem schlägt das Institut vor, dass die Pension nicht auf die Entlöhnung der letzten 10 Jahre, sondern auf die ganzen Beitragsjahre berechnet wird. Dadurch soll u.a. erreicht werden, dass diejenigen, die arbeiten, ein Interesse haben, dass der Lohn von Anfang an weiß und nicht zum Teil schwarz gezahlt wird. Allein, technisch erscheint dies etwas kompliziert.

Es ist auf alle Fälle unerlässlich, die Schwarzarbeit, die gegenwärtig etwa ein Drittel der Beschäftigten ausmacht, stark zu verringern. Das würde dazu führen, dass diese Gruppe auch Beiträge leistet und die Finanzen des Systems verbessert.

Bei der gegenwärtigen und zukünftigen Lage des Pensionierungystems ist es nicht möglich, den 1958 festgesetzten Koeffizienten von 82% des Lohnes zu zahlen, wie es immer wieder gefordert wird und in einigen Fällen besteht. Das war damals eine willkürliche Entscheidung, die auf der Grundlage des Prinzips getroffen wurde, dass die Pension dem vollen Lohn minus arbeitsbedingte Ausgaben entsprechen müsse. Die 82% wurden fast von An-fang an nicht eingehalten, wobei schon 1958 per Dekret eine Skala von Abzügen eingeführt wurde.

Das System, das in den 90er Jahren, mit Domingo Cavallo als Wirtschaftsminister entstanden ist, gelangt zu einer Pension, die etwa bei der Hälfte de Lohnes liegt. Je nachdem wie man diesen berechnet (was in einem Inflationsland nicht einfach ist) ist der Koeffizient etwas höher oder niedriger. Das trägt auch dazu bei, dass viele Menschen freiwillig über das Pensionierungsalter arbeiten, und dabei die Finanzen des Systems entlasten.

Ein Sonderproblem stellen die vielen Ausnahmen von der allgemeinen Regelung dar. Es bestehen Sondersysteme für Pensionierung, die viel großzügiger sind, bei Richtern und Justizpersonal, bei Diplomaten und Personal des auswärtigen Amtes, bei Lehrern, bei den Streitkräften, der Polizei, der Gendarmerie und der Marinepräfektur, bei Senatoren und Deputierten, bei Ministern, Staatssekretären und Unterstaatssekretären, bei Angestellten der Provinzverwaltungen, bei denen das System nicht auf den Bundesstaat übertragen wurde, und noch bei vielen anderen Gruppen. Nur in einem Fall wurde bisher ein Sondersystem abgeschafft: bei der Bank der Provinz Buenos Aires, wo die Angestellten mit 50 Jahren in Pension gehen konnten, wobei dies jedoch von der Bank mitfinanziert wurde, was für diese unerträglich ist. Das hat die Gouverneurin María Eugenia Vidal abgeschafft. Die Sondersysteme müssten alle revidiert werden, da sie bei der oben geschilderten Lage untragbar sind und die Zahl der Betroffenen stark zunimmt und schon jetzt das ganze System stark belastet.

Die Zukunft des Pensionierungssystemes sollte schon jetzt ernst genommen und eingehend studiert werden. Die ANSeS, die das Pensionierungssystem verwaltet, sollte zumindest Daten bereitstellen, die Studien, wie die von FIEL erlauben und einer öffentlichen Diskussion als Grundlage dienen.

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