Änderung des Infektionsschutzgesetzes passiert Bundesrat
Berlin (dpa) - Mit der Corona-Notbremse rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und der Stopp von Präsenzunterricht in weiten Teilen Deutschlands näher. Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik passieren lassen. In einer Sondersitzung verzichtete die Länderkammer am Donnerstag darauf, den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz anzurufen, das der Bundestag am Vortag verabschiedet hatte. Es gab keine förmliche Abstimmung. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz anschließend, das jetzt nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss.
Während der mit Leidenschaft geführten Debatte im Parlament lieferten sich Gegner von Corona-Maßnahmen vergangenes Wochenende in der Nähe des Reichstagsgebäudes heftige Rangeleien mit der Polizei. Mehr als 8000 Demonstranten hatten sich eingefunden. Dutzende Menschen wurden festgenommen. Im Plenum votierten in namentlicher Abstimmung 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. AfD, FDP und Linke hatten ihre Ablehnung, die Grünen ihre Enthaltung angekündigt.
In Kreisen und Städten mit hohen Infektionszahlen dürften die Menschen infolge des Gesetzes ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Präsenzunterricht soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden. Ab der 100er-Schwelle darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
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