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  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Der Oberste Gerichtshof

Von Juan E. Alemann

Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Instanz der Justizverfahren, bei denen die Verlierer in erster und zweiter Instanz auf ein Urteil zu ihren Gunsten hoffen. Meistens handelt es sich dabei um komplizierte Prozesse, oft auch mit einem politischen Inhalt. Die Urteile des Obersten Gerichtshofes schaffen Recht, und werden sinngemäß auch von unteren Instanzen bei neuen Prozessen beachtet. Das Parlament verabschiedet Gesetze, die Regierung reglementiert sie durch Dekrete und Beschlüsse und wendet sie an, und der Oberste Gerichtshof achtet darauf, dass es dabei keine Verletzung der Verfassung und der Rechtsordnung gibt.

Die Zahl der Mitglieder wurde unter der Regierung von Cristina Kirchner auf fünf festgesetzt. Unter Menem waren es neun. Fünf Richter bewältigen die Arbeit, die auf sie zukommt, ohne Schwierigkeiten, zumal der Oberste Gerichtshof auch viele Juristen beschäftigt, die einen großen Teil der Kleinarbeit bewältigen. Nachdem die Richterin Elena Highton de Nolasco vor anderthalb Jahren zurückgetreten ist, wurde kein neuer Richter ernannt, wie es hätte sein sollen. Diese Funktion entfällt auf den Senat, deren Vorsitzende, Cristina, die Initiative ergreifen muss, was sie nicht getan hat. Niemand hat bisher erklärt, warum der fünfte Richter, in diesem Fall wohl eine Richterin, nicht ernannt wurde.

Cristina weiß, dass sie den gegenwärtigen Obersten Gerichtshof nicht beeinflussen und noch weniger beherrschen kann. Sie hat die einzelnen Mitglieder öffentlich scharf kritisiert und dabei nur erreicht, dass der Gerichtshof seine Unabhängigkeit bestätigt hat und die vier Richter sich von ihr distanziert haben, auch Lorenzetti, der 2003 von Néstor Kirchner vorgeschlagen wurde und vorher Cristina bei der verfassungsgebenden Versammlung von 1994 beratend beistand.

Cristina macht sich große Sorgen über die 25 Korruptionsprozesse, die gegen sie bestehen, die langsam voranschreiten und wohl alle beim Obersten Gerichtshof enden. Der Prozess über die Zwangskartellisierung von öffentlichen Bauten und Zahlung von hohen Summen an Cristina dürfte in wenigen Monaten beim Obersten Gerichtshof landen. Er hängt auch mit den Heften des Chauffeurs Centeno zusammen, die sich auf hohen Dollarbeträge beziehen, die er bei Unternehmern abgeholt und in der Wohnung von Cristina oder in Olivos abgegeben hat, was von vielen betroffenen Unternehmern bestätigt wurde.

Das erklärt den Vorschlag von 16 Gouverneuren, dass der Gerichtshof auf 25 Mitglieder erweitert wird, einer für jede Provinz und auch für die Bundeshauptstadt. Das ist rein juristisch absurd und würde außerdem den Staat enorm viel Geld kosten, das er nicht hat. Die Provinzen sind schon im Senat vertreten, mit 3 Senatoren je Provinz. Der Vorschlag, der ohne Zweifel auf Anweisung von Cristina erfolgte, widerspricht dem Wesen des Obersten Gerichtshofes und dürfte im Kongress nicht durchkommen.

Die Provinzregierungen hängen bei ihren Finanzen stark von der Bundesregierung ab. Abgesehen von ihrem Anteil an den Bundessteuern, die automatisch ausgezahlt werden, erhalten sie noch hohe Summen als direkte Zuschüsse. Nachdem der Bundesstaat sich nicht nur durch Steuern, sondern auch durch Geldschöpfung finanziert, erhalten die Provinzen auf diese Weise auch einen Anteil an dieser. Doch die Verteilung erfolgt willkürlich und ist stark politisch bedingt. Es gibt keinen gesetzlichen Rahmen dafür. Cristina erwartet, dass diese von den Gouverneuren abhängigen Richter ihre Prozesse für sie entscheiden oder niederschlagen oder zumindest hinausschieben. Doch dieser neue Versuch, die Justiz zu politisieren, dürfte ihr auch dieses Mal nicht gelingen, allein deshalb, weil die Regierung keine Mehrheit in der Deputiertenkammer zusammenbringt.

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