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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Der Justizkonflikt des Präsidenten

Von Juan E. Alemann

Die Trennung zwischen Regierung, Parlament und Justiz gehört zu den Grundlagen eines modernen Staates. Wenn die Justiz der Regierung unterstellt wird, wie es in China, Russland, Kuba, Venezuela u.a. Staaten der Fall ist, spricht man von Diktatur. Diese Trennung der Staatsgewalten ist auch in der argentinischen Verfassung, im Artikel 109, verbrieft, der besagt: „In keinem Fall darf der Präsident der Nation judizielle Funktionen ausüben, sich die Kenntnis der Prozesse zumuten, die sich in Gang befinden, oder beendete Prozesse erneuern.“ Klarer kann man es nicht sagen. Der Präsident ist Jurist und war sogar Dozent an der Rechtsfakultät von Buenos Aires, und kann dies nicht ignorieren. Dennoch hat er Richter einer scharfen Kritik unterstellt, die sich mit einem Fall befassen, der Cristina betrifft.

Cristina Kirchner vertritt eine grundsätzlich andere Auffassung. Schon als sie Präsidentin war, befürwortete sie, dass die Richter vom Volk gewählt werden, statt, wie jetzt, mit einem Verfahren ernannt zu werden, bei dem ihre Eignung für ein Richteramt geprüft wird, Dieses Verfahren wurde bei der Verfassungsreform von 1994 verbessert, so dass der damals geschaffene Richterrat die einzelnen Anträge prüft und dann dem Senat jeweils drei Kandidaten vorschlägt, unter denen dieser einen wählt. Die so ernannten Richter haben dann eine natürliche Autorität, die ihnen Unabhängigkeit gewährt, wobei sie nur der gleiche Richterrat absetzen kann, wenn sie große Mängel bei der Ausübung ihres Amtes ausweisen. Argentinien verfügt hier über ein sehr gutes System, das andere Länder nicht haben.

Würden die Richter gewählt, wie Deputierte, dann wären sie den politischen Parteien unterstellt, die bei ihrer Ernennung und Absetzung das entscheidende Wort haben würden. Das würde zu einer Justiz führen, die im Wesen nicht das Ziel der Gerechtigkeit verfolgt, sondern politisch handelt. Das führt auch dazu, dass eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit wie eine Diktatur handeln könnte.

Für Cristina geht es im Grunde weniger um das prinzipielle Thema der Unabhängigkeit der Justiz, sondern um ihre bösen Prozesse, bei denen sie nur durch Richter freigesprochen werden kann, die ihr politisch unterstellt sind. Sie hat dabei jedoch versagt, weil sie keine Mehrheit in der Deputiertenkammer aufbringt. Die Tatsache, dass eine starke Opposition besteht, hat dies verhindert. Das ist all denen zu verdanken, die 2019 und 2021 für „JxC“ gestimmt haben.

Präsident Alberto Fernández hat ununterbrochen versucht, dem Wunsch von Cristina zu entsprechen, und hat dabei die Justiz scharf kritisiert. Er hat auch einen Justizminister ernannt, den Cristina vorgeschlagen hat. Doch jetzt ist er bei seiner Kritik zu weit gegangen: Richter Leopoldo Bruglia, den er scharf kritisiert hat, hat angekündigt, er werde einen Prozess gegen den Präsidenten wegen seiner Aussagen über ihn anstrengen. Auf alle Fälle hat der Präsident die Verfassung verletzt. Hinzu kommt noch das Strafrecht. Bruglia ist Mitglied einer Berufungskammer, die auch Cristina-Fälle behandelt.

Dieser Fall, der einzigartig auf der ganzen Welt ist, ist für den Präsidenten peinlich. Entweder er entschuldigt sich, und Bruglia nimmt dies an, oder er wird verurteilt, weil die Richter, die sich mit der Klage befassen, ihn objektiv nicht freisprechen können. Auch wenn der Prozess in die Länge gezogen wird, und es schließlich nicht zu einer effektiven Strafe kommt, ist Alberto Fernández dabei politisch erledigt. Und die Justiz geht dabei gefestigt aus diesem Prozess hervor. Genau das wollte der Präsident vermeiden.

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