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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Das überraschende Weißwaschungsprojekt von Cristina

Von Juan E. Alemann

CFK
Cristina Fernández de Kirchner.

In der Vorwoche hat die Vizepräsidentin Cristina Kirchner über eine ihrer Senatorinnen ein Gesetzesprojekt im Senat eingebracht, das sich auf eine Weißwaschung von Vermögenswerten im Ausland (Dollarguthaben, Immobilien, Wertpapiere u.a.) bezieht, wobei der Erlös für Zahlung der Schuld gegenüber dem IWF eingesetzt werden soll. Der Präsident erfuhr erst nachher von diesem Projekt, das auch nicht dem Wirtschaftsminister Guzmán abgesprochen worden war, wie es normalerweise der Fall sein sollte. Der Präsident hat nachträglich zugestimmt. In dieser gespaltenen Regierung geschehen wirklich merkwürdige Dinge.

Das Projekt entspricht der Forderung von Cristina, dass die Kapitalflucht die Schuld mit dem Fonds bezahlen soll. Gemeint sind dabei Überweisungen ins Ausland, die reiche Unternehmer angeblich unter der Macri-Regierung vollzogen haben. Das ist reine Demagogie, wobei es an erster Stelle um die Beträge geht, die die Kirchners und ihre Bande ins Ausland überwiesen oder hier in Dollar- oder Euroscheinen angelegt haben. Das umfasst auch die u$s 500.000, die Florencia Kirchner, die Tochter von Cristina, in einem Bankfach hatte, auch die Säcke mit Dollarscheinen, die der ehemalige Bautensekretär José López in einem Kloster verstecken wollte, auch die Dollar von Lázaro Báez und die u$s 70 Mio., die der verstorbene ehemalige Privatsekretär von Nestor Kirchner, Daniel Muñoz, in Immobilien in Miami und New York angelegt hat. Cristina ist noch eine Erklärung über das Geld schuldig, dass Néstor Kirchner in einer Bank auf den Seychellen-Inseln, ein Steuerparadies im indischen Ozean, deponiert hatte. Bei einem Rückflug von Vietnam ordnete Cristina, damals Präsidentin, eine Zwischenlandung auf diesen Inseln an, um sich um die Übertragung des Kontos auf ihren Namen zu kümmern. Ist das Geld immer noch dort, oder hat sie es inzwischen auf anderes Steuerparadies verlegt?

Fangen wir jetzt von vorne an. In Argentinien hat es schon über 20 Legalisierungen von schwarze Vermögen gegeben. In einer Wirtschaft, die zu über einem Drittel schwarz ist, entstehen kontinuierlich Vermögen, die auch schwarz sind. Die Inhaber haben dann die Option, das Risiko aufzunehmen, entdeckt zu werden, oder das Vermögen ins Ausland zu verlegen. Es handelt sich somit in der Tat um einen Mechanismus, der die Kapitalflucht herbeiführt. Weißwaschungen sind somit unerlässlich, um die Anlage dieser schwarzen Mittel im Land zu erlauben.

Wenn die Weißwaschungen in kurzen Abständen erfolgen, dann fördern sie die Steuerhinterziehung. Deshalb erfolgen sie in der Regel in größeren zeitlichen Abständen. Es kann jedoch auch gezielte Weißwaschungen geben, wie die jüngste, die sich auf Mittel bezog, die für Kauf von Immobilien und Baufinanzierung bestimmt waren. In dieser Hinsicht sollte weiter fortgeschritten werden, an erster Stelle mit einer Weißwaschung für Arbeitskapital. Doch das neue Projekt geht in eine andere Richtung.

Zunächst sei bemerkt, dass Projekte, die sich auf Steuern beziehen, laut Verfassung in der Deputiertenkammer eingebracht werden müssen. Der Senat müsste somit die Senatorin, die das Gesetzesprojekt eingebracht hat, anweisen, das Projekt zurückzunehmen und es einer Deputierten ihrer Partei zu übergeben, damit sie es vorlegt. Doch in der Deputiertenkammer hat die Regierungskoalition eine schwächere Position als im Senat, wo es ohne Schwierigkeiten verabschiedet werden kann.

Das Projekt hat noch andere rein formell juristische Mängel, die Korrekturen erfordern, an erster Stelle die verfassungswidrige Diskriminierung derjenigen, die schwarzes Vermögen in Argentinien haben. Bei dieser Weißwaschung sind Staatsangestellte, auch bei politischen Posten, nicht ausgeschlossen, wie es bei der Weißwaschung von Macri der Fall war. In der Tat wird bei diesem Projekt nicht nur die steuerliche Lage des Inhabers des Vermögens geregelt, sondern auch die strafrechtliche allgemein. Diese Weißwaschung umfasst auch Vermögen aus der Korruption, so dass man sich fragt, ob es Cristina vorwiegend darum geht, dass Lázaro Báez, Cristóbal López, Fabián de Souza und vielen anderen ihr aus Korruptionsmanövern stammendes Auslandsvermögen weißwaschen können, und in dieser Hinsicht nicht mehr von der Justiz verfolgt werden.

Das Projekt sieht einen Steuersatz von 20% vor, der im Vergleich zu den bisherigen Weißwaschungen sehr hoch ist, aber bei Korruptionsgeldern keine Bedeutung hat. Nach sechs Monaten steigt der Satz dann auf 35%. Das soll als Ansporn wirken, damit die Weißwaschung beschleunigt wird. Eine juristische Neuerung gegenüber bisherigen Weißwaschungen besteht in der Belohnung desjenigen, der konkrete schwarze Auslandsvermögen anzeigt. Er erhält 30% des Betrages der Weißwaschungssteuer. Dieser Teil des Projektes ist besonders konfliktiv und müsste auf alle Fälle genau reglementiert werden, um unnötige Prozesse zu vermeiden. Denn diese Bestimmung regt diejenigen an, die dann eine Art Fischfang betreiben, in der Hoffnung, dass einige Anzeigen dann zutreffen. Dieser Artikel des Gesetzesprojektes dürfte bei der Revision im Parlament kaum durchkommen.

Die Haltung von schwarzem Auslandsvermögen ist in letzter Zeit gefährlicher geworden. Es besten schon 60 Abkommen zwischen der AFIP und den Steueragenturen anderer Staaten, die sich auf Informationsaustausch über Vermögen von Personen beziehen, die in anderen Ländern steuerpflichtig sind. Die OECD, das internationale Amt für wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung, arbeitet seit Jahren intensiv am Thema. Banken und Finanzanstalten in den USA haben seit einiger Zeit einen besonderen Beamten (genannt “compliance Officer”), der sich auf die Legalität von Geldern kümmert, die aus dem Ausland kommen und einen verdächtigen Ursprung haben. Allein, das neue Projekt ist für diejenigen, die jetzt befürchten, von Steueramt dank dieser internationalen Zusammenarbeit erwischt zu werden, so etwas wie eine letzte Gelegenheit, um ihre steuerliche Lage zu regeln. Gerade deshalb könnte diese Weißwaschung sehr erfolgreich sein.

Bei der Weißwaschung von Macri wurden laut Angaben vom damaligen Wirtschaftsminister Alfonso Prat Gay umgerechnet u$s 116,89 Mrd. legalisiert, was die Steuergrundlage der Steuer auf persönliche Güter etwa verdoppelt hat. Ob mit der neuen Weißwaschung so viel zusammengebracht wird, ist fraglich, zumal viele Inhaber dieser Vermögen es vorziehen könnten, sie weiter zu verstecken. Denn es gibt immer noch Steuerparadiese, die sich den Abkommen der OECD nicht angeschlossen haben, und auch sonst bestehen Anlagemöglichkeiten, die kaum aufgedeckt werden können. Indessen ist der Steuersatz dieses Mal viel höher als das letzte Mal, so dass auch bei geringerem Umfang der legalisierten Vermögenswerte ein höherer Betrag der Steuer zu erwarten ist. Die Schuld mit dem IWF wird damit gewiss nicht getilgt; aber wenn diese Steuereinnahmen, die in Dollar bestehen, direkt an den IWF überwiesen werden, so ist dies ein Zeichen des guten Willens, das der Fonds bestimmt begrüßen wird. Ebenfalls wird dies dann die Stimmung in der Finanzwelt verbessern, was eine positive Wirkung hat. Das Projekt müsste auf alle Fälle korrigiert werden, aber man sollte nicht vergessen, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen, zu denen dann noch jedes Jahr die Vermögenssteuer kommt, die ab Weißwaschung erhoben wird, bitter notwendig sind. Das rechtfertigt, dass auch ein Korruptionsverdacht geduldet wird, sofern nicht schon Prozesse laufen, die sich auf bestimmte Anlagen beziehen.



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