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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Das gerechte Recht

Von Juan E. Alemann

Nach dem zweiten Weltkrieg fand in Nürnberg ein Prozess statt, bei dem die Hauptverantwortlichen der Verbrechen des Nationalsozialismus verurteilt wurden, in den meisten Fällen zum Tode. Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens fand ein zweiter Prozess statt, der sich auf die Richter bezog, die die absurde und im Geist rechtswidrige Rassengesetzgebung der Hitler-Regierung angewendet hatten.

Die Gesetze, die den Juden allerlei Grundrechte aberkannten und sie unterschwellig zu so etwas wie einer teuflischen Rasse erklärten, die dem deutschen Volk großen Schaden zufügte, hatten nicht die geringste faktische und juristische Grundlage, angefangen damit, dass die Juden keine Rasse sind, sondern sich durch ihre Religion kennzeichnen, und vom einem Volk abstammen, das vor zwei Jahrtausenden in Judäa, im heutigen Israel, lebte. Deutschland war das erste Land in Europa, das die Gettos aufhob, den Juden Nachnamen gab und sie voll in die Gesellschaft einverleibte. Als Hitler aufkam, waren die deutschen Juden deutsche Bürger, wie alle anderen. Sie empfanden sich auch als solche, was erklärt, dass so viele nicht rechtzeitig begriffen haben, dass sie flüchten mussten.

Die deutschen Richter, die beim zweiten Nürnberger Prozess angeklagt wurden, verteidigten sich mit dem Hinweis, dass es ihnen nicht zustand, Gesetze zu beanstanden. Sie mussten sich als Richter an den Text der Gesetze halten. Dieses Argument kam beim amerikanischen Richter jedoch nicht an. Im angelsächsischen Bereich gilt der Begriff des “common law”, also der Vernunft, auch wenn dies nicht in einem Gesetz geschrieben ist. Von dieser Sicht aus, hatten die deutschen Richter ein Verbrechen begangen. Sie wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt, jedoch wenige Jahre später begnadigt.

All dies führte nach dem Krieg zu einer Diskussion über das gerechte Recht im Gegensatz zum positiven Recht, bei dem der wirkliche Tatbestand bei einem Prozess Vorrang vor dem Text eines Gesetzes haben sollte. Es ist eine schwierige Diskussion, die auch in Argentinien besteht und noch nicht abgeschlossen ist.

Es besteht kein Zweifel, dass Néstor zuerst und Cristina Kirchner danach, enorme Summen Geld vom Staat entwendet und in die eigene Tasche gesteckt haben. Die einzelnen Manöver, mit denen dies erreicht wurde, sind ein Skandal. Das beginnt damit, dass Néstor als Gouverneur von Santa Cruz die der Provinz geschuldeten Erdölgebühren (u$s 654 Mio.) in die eigene Tasche steckte und setzt sich fort, als er einen unbedeutenden Bankbeamten Namens Lázaro Báez zum Bauunternehmer machte und ihm fast alle Bauvorhaben in Santa Cruz zuteilte, zu hohen Preisen und bei Vorauszahlungen, so dass er kein Eigenkapital brauchte. Das gleiche Manöver wiederholte er mit Cristóbal López, dem er außerdem Erdölkonzessionen in Santa Cruz zuteilte, was ihm erlaubte, sein Unternehmen Oil Combustibles zu gründen. Néstor machte noch weitere krumme Geschäfte, so besonders mit der spanischen Erdölfirma Repsol, der er erlaubte, die Firma auszuhöhlen und das eingesetzte Kapital zurückzuziehen, dafür aber 25 Prozent des Kapitals geschenkt erhielt, über seinen Strohmann Sebastián Eskenazi, der die Aktien mit den Bardividenden auf diese zahlen sollte.

Cristina erbte diese Geschäfte, und führte sie dann fort. Doch nach und nach wurden Oppositionspolitiker auf dies aufmerksam und leiteten Prozesse ein, die zunächst von den Richtern einfach liegen gelassen wurden, unter Macri nur langsam voranschritten, und in letzter Zeit nach und nach in die Endphase gelangen. Dabei taucht das gleiche Problem wie in Deutschland auf. Cristina stützt ihre Verteidigung auf juristische Formalitäten, geht dabei aber an den effektiven Umständen und dem Begriff des gerechten Rechtes vorbei, für das die Opposition kämpft.

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