top of page
  • Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Cristina freigesprochen

Von Juan E. Alemann

Die Vizepräsidentin Cristina Fernández de Kirchner ist bei der Klage wegen des Abkommens mit dem Iran freigesprochen worden. Es ist der zweite der vielen Prozesse, in denen sie angeklagt ist, den sie gewinnt. Der erste bezog sich auf den Terminverkauf von Dollar, der unter ihrer Regierung vollzogen wurde, der den Staat schließlich viel Geld kostete. Für Cristina sind diese Entscheidungen zunächst eine Erleichterung. Doch sie sollte sich nicht vorzeitig freuen. Denn jetzt können die Richter sie bei den wirklich bösen Prozessen problemlos verurteilen, ohne dass sie dann von Verfolgung, “lawfare” u. dgl. mehr reden kann.

Beim Prozess über die hohen Überpreise bei öffentlichen Bauten, bei denen ihre Regierung ein Kartell unter den Bauunternehmen organisiert hatte, kann sie gewiss nicht freigesprochen werden. Denn einmal ist der Tatbestand objektiv nachgewiesen, dann sind die Zahlungen von Millionenbeträgen (in Dollar) durch die Aufzeichnungen des Chauffeurs Oscar Centeno nachgewiesen, der dollargefüllte Säcke abholte und in der Residenz von Olivos, im Regierungsgebäude oder in der Privatwohnung von Cristina abgegeben hat, und schließlich haben viele Unternehmer dies vor Gericht zugegeben. Wenn Cristina in diesem Fall verurteilt wird, zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird, der sie wegen ihrer parlamentarischen Immunität entgeht, und ihr verboten wird, öffentliche Ämter zu bekleiden, kann sie die Richter nicht bezichtigen, sie zu verfolgen.

Das Abkommen mit der Regierung von Iran wurde von Cristina als Präsidentin abgeschlossen, nachdem der damalige venezolanische Präsident Hugo Chávez sie darum gebeten hatte. Die iranische Regierung hatte seine Vermittlung beantragt, weil nachgewiesen war, dass hohe iranische Beamte, die zur Zeit des AMIA-Attentats in der iranischen Botschaft in Buenos Aires tätig waren, an der Organisation des Anschlags mitgewirkt hatten, so dass Interpol schon einen Haftbefehl (genannt “rote Warnzeichen”) erlassen hatten. Diese Beamten konnten somit Iran nicht verlassen.

Das Abkommen bestand im Wesen darin, dass der lokale Prozess auf eine gemischte Kommission von argentinischen und iranischen Richtern verlegt wurde, die in Iran tätig sein würde. Rein juristisch ist dies nicht zulässig. Außerdem ist es eine Naivität, anzunehmen, dass iranische Richter hohe Beamte des eigenen Landes, die das Vertrauen des Präsidenten genießen, verurteilen würden. Und schließlich kam es so, dass das Abkommen genügte, damit Interpol den Haftbefehl aufhob. Das war das einzige, das die iranische Regierung wirklich interessierte. Das im Abkommen vorgesehene Verfahren fand nie statt, und der Prozess schreitet seither nicht voran.

Rein juristisch verletzt das Iran-Abkommen elementare Rechtsprinzipien. Politisch war es ein großer Fehlen, weil vorauszusehen war, dass es in Argentinien und auch weltweit schlecht ankommen würde, und besonders die jüdische Gemeinschaft gegen die Regierung von Cristina stimmen würde. Ohne das Abkommen hätte die Regierungskoalition bei den Wahlen von 2019 besser abgeschlossen. Schließlich wurde es als eine Freundschaftsgeste mit dem Terroristenstaat Iran angesehen, womit Argentinien die große Welt, also die Vereinigten Staaten, die Europäische Union u.a. brüskiert hat. Und das hat dem Land bestimmt geschadet, das schon damals auf den guten Willen der großen Welt angewiesen war.

Ob das Abkommen, das vom Parlament genehmigt wurde, einen formell strafbaren Tatbestand darstellt, also vom Strafgesetzbuch erfasst wird, ist fragwürdig. Es gibt gute Argumente dafür und dagegen. Die Richter haben sich hier an das Prinzip “in dubio pro reo” gehalten, also, im Zweifelsfall für den Angeklagten.

3 visualizaciones
bottom of page