Geldwäscheprozess gegen die Vizepräsidentin eingestellt
Buenos Aires (AT/jea) - Vor wenigen Tagen sind Vizepräsidentin Cristina Fernández de Kirchner, ihr Sohn Máximo und ihre Tochter Florencia im Prozess wegen Geldwäsche bei den Hotels der Kirchner-Familie in El Calafate, Provinz Santa Cruz, Hotesur und Los Sauces, für unschuldig erklärt worden. Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Beweislast als unzureichend eingestuft wurde, aber es war kein Freispruch.
Es ist das dritte von zwölf Gerichtsverfahren, die gegen sie laufen, das sie gewinnt. Bei der Klage wegen Terminverkäufen von Dollars, bei denen die Zentralbank schließlich einen hohen Verlust erlitt, wurde sie schon freigesprochen. Auch der zweite Prozess, der sich auf das Abkommen mit dem Iran bezog, verlief für CFK glimpflich.
Beim Prozess, der die Kirchner-Hotels betrifft, handelt es sich um Folgendes. Der Bauunternehmer Lázaro Báez, der dank Unterstützung von Néstor Kirchner erst ab 2003 sein Bauunternehmen Austral Construcciones aufbaute (vorher war er Mitarbeiter in der Provinzbank), erhielt den größten Teil der Aufträge für öffentliche Bauten in der Provinz Santa Cruz, was eine Unregelmäßigkeit darstellt. Néstor zuerst und Cristina haben dabei auch ihren Anteil erhalten. Die Zahlung erfolgte über die Verpflichtung von Zimmern in den Kirchner-Hotels, in denen angeblich Personen übernachten sollten, die bei den Báez-Bauten beschäftigt waren. Das war von vornherein nicht möglich, weil die Bauten 200 bis über 500 Kilometer von den Hotels entfernt waren.
Es war somit eine reine Übertragung von Geldern, also ein Schmiergeld, das in eine völlig legale Zahlung gekleidet wurde. Sofern diese Zahlungen von den Hotels als echte Einnahmen gebucht wurden und auch die Mehrwertsteuer gezahlt wurde, handelt es sich um legale Einnahmen. Auch wenn die Zimmer nicht besetzt wurden. Mit diesen Einnahmen wurden Kosten der Hotels gedeckt und auch Abhebungen der Familie Kirchner gezahlt. Die Illegalität dieses Manövers beginnt eigentlich mit der willkürlichen Zuteilung öffentlicher Bauten in hohem Umfang an einen Unternehmer, der nicht dafür qualifizierte, anstelle einer normalen Zuteilung an mehrere Unternehmen, die seit Jahren in der Provinz tätig waren. Es besteht kein Zweifel, dass es sich im Wesen um eine Entwendung öffentlicher Mittel gehandelt hat.
Dieses Manöver wurde von den Klägern vor Gericht als Geldwäsche bezeichnet. Doch dieser Begriff wurde im Strafrecht erst vor einigen Jahren aufgenommen und nie genau definiert. Mit Geldwäsche wird ein Legalisierungsmanöver für Schwarzgeld bezeichnet. Es muss somit schon vorher einen strafbaren Tatbestand geben, an erster Stelle Steuerhinterziehung, um Schwarzgeld zu schaffen. Das nennt man, das „vorangehende Verbrechen” der Geldwäsche.
Die Verteidigung von Cristina hat jetzt beanstandet, dass es kein Gerichtsurteil gäbe, das sich auf ein solches Verbrechen bezöge. Was jedoch nicht bedeutet, dass der strafbare Tatbestand in diesem Fall nicht vorhanden gewesen wäre. Doch die Richter haben den Fall anders gesehen.
Das Geld, mit dem Zahlungen an die Kirchner-Hotels erfolgten, war formell legal, auch wenn es einen illegalen Ursprung hatte. Es beruhte auf Zahlungen, die der Staat an Báez bei offiziellen Bauaufträgen geleistet hatte. Es gab also rein formell kein „vorangehendes Verbrechen”, und das Geld war nicht schwarz. Die Verpflichtung von Zimmern bei den Kirchner-Hotels war auch legal, und es besteht keine legale Verpflichtung, die Zimmer zu besetzen. Somit bestand rein formell keine Weißwaschung, sondern nur ein normales Vorgehen. Es besteht kein Zweifel, dass es ein krummes Geschäft war, aber die Einstufung in einen Artikel des Strafgesetzbuches ist nicht so einfach.
Das Urteil geht am wirklichen Tatbestand vorbei, und außerdem ist es vom prozessualen Standpunkt unregelmäßig, weil das Prozessverfahren vorzeitig abgebrochen wurde und die mündliche Etappe fehlte. Darauf hat die Richterin Adriana Paliotti hingewiesen, die gegen die Niederschlagung des Verfahrens stimmte, die die anderen zwei Richter, Daniel Obligado und Adrián Grünberg, beschlossen hatten. Der zuständige Staatsanwalt Diego Velazco hat schon bekanntgegeben, das er Berufung einlegen wird, so dass das Kassationsgericht entscheiden muss. Juristen, die den Fall kennen, sind der Meinung, dass das Urteil widerrufen wird und der Prozess weitergeht.
Doch auch wenn die Niederschlagung des Prozesses verbleibt, sollte Cristina sich nicht zu sehr freuen. Sie kann bei drei Urteilen zu ihren Gunsten nun nicht mehr von einer Verfolgungskampagne der Justiz gegen ihre Person sprechen. Außerdem befinden sich weitere Prozesse gegen sie auf der Zielgeraden.
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