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Bevor die Devisenreserven sich erschöpfen

Von Juan E. Alemann

ZB-Präsident Miguel Pesce wollte angesichts dieser Lage den Kauf von u$s 200 pro Monat pro Person für Sparzwecke verbieten, aber Wirtschaftsminister Martín Guzmán war nicht einverstanden und Präsident Alberto Fernandez schloss sich dieser Meinung an, wohl auch um seinen Minister nicht zu schwächen. Daraufhin hat Pesce jetzt eine andere Lösung durchgesetzt, die auf das gleiche hinausläuft: die ZB hat bestimmt, dass bei diesen Dollarkäufen außer der Sondersteuer von 30% noch ein Vorschuss von 35% auf die Gewinnsteuer einbehalten wird, womit insgesamt etwa gleich viel gezahlt wird, wie beim Schwarzkurs. Der Kauf der u$s 200 ist somit nur noch in seltenen Ausnahmen interessant.

Doch darüber hinaus hat die ZB folgende Maßnahmen getroffen, um die unmittelbare Devisennachfrage zu verringern:

- Ab 1. September werden Zahlungen, die im Ausland über Kreditkarten durchgeführt wurden, auf die Quote von u$s 200 monatlich angerechnet. Wenn der Dollarsaldo der Kreditkarte höher ist, wird er auf die Quote von $ 200 der kommenden Monate angerechnet. Da hier auch die Einbehaltung von 35% als Vorschuss auf die Gewinnsteuer besteht, ist die Zahlung von Ausgaben im Ausland mit Kreditkarten kein Geschäft mehr.

- Banken und Finanzmakler mit Sitz im Ausland dürfen keine Devisengeschäfte über Kauf und Verkauf von Staatstiteln in Dollar (“contado von liqui”) durchführen. Außerdem beschränkt die ZB die lokale Verrechnung von Devisengeschäften, die im Ausland getätigt worden sind. Das stellt ein Hindernis für Devisengeschäfte dar, die auf diese Weise vollzogen werden, besonders bei Unternehmen, die nicht auf den Schwarzmarkt übergehen können.

- Die Fristen, die für natürliche Personen beim Kauf von Wertpapieren in Dollar gelten, die nachher in Pesos verkauft werden, werden abgeschafft. Dieses sogenannte “Parking” wird bei lokalen Käufern von Dollartiteln auf 5 Tage, bzw. 15 Tage wenn die Wertpapiere aus dem Ausland kommen, beschränkt.

- Die Öffnung von neuen Dollarkonten bei Banken wird beschränkt, und gleichzeitig wird auch die Möglichkeit eingeschränkt, dass Dritte Zugang zum einem Dollarkonto haben. Eine Erklärung für diese Maßnahme wurde nicht gegeben.

- Privatunternehmen werden angewiesen, die Auslandsschulden, die zwischen dem 15. Oktober und Ende 2020 verfallen, umzuschulden. Wenn es sich um Zahlungen von über u$s 1 Mio. handelt, müssen sie 30 Tage vor dem Zahlungstermin der ZB einen Umschuldungsplan vorlegen, der auf alle Fälle eine Karenzfrist enthält und zunächst nur Zahlungen für 40% des Schuldbetrages vorsieht. Den Unternehmen wird die Alternative geboten, die Schulden mit Devisendepositen im Ausland zu tilgen. Das konnten sie jedoch immer schon. Die Zwangsumschuldung, die von den Unternehmen gefordert wird, muss von der ZB wohl noch geklärt werden. Denn wenn der Gläubiger im Ausland dies nicht annimmt, dann kann er auch legal gegen den Schuldner vorgehen, eventuell auch gegen die Bank, die mitgewirkt hat.

- Die ZB will die Finanzierung von Exportgeschäften durch lokale Banken (die Dollardepositen für diesen Zweck einsetzen) für Großunternehmen beschränken, so dass mehr Mittel für kleine und mittlere Unternehmen (Pymes) zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme erscheint unbegreiflich. Bisher gab es auch für Pymes kein Hindernis dieser Art. Das Problem bei diesen Unternehmen besteht in der Praxis nur in ihrer Zahlungsfähigkeit und der Beschränkung, die die Banken in jedem Fall für Kredite festsetzen. Will die ZB, dass die Banken bei Exportkrediten ihre Kreditnormen nicht einhalten? Will man Exportgeschäfte großer Unternehmen hemmen? Hier fehlt noch eine Aufklärung.

Diese Bestimmungen dürften die unmittelbare Nachfrage nach Dollar verringern, und dazu führen, dass die ZB ihre Reserven wieder aufstocken kann. Das wirkt beruhigend auf den Finanzmarkt. Aber in der Praxis stellen sich dabei viele Probleme. Es ist eine extreme Devisenbewirtschaftung, die auf Dauer unhaltbar ist. Außerdem verbleiben die Probleme, die der schwarze Devisenmarkt schafft. Die Einführung eines gespaltenen Devisenmarktes erscheint weiter notwendig, wobei sie auch erlaubt, die jetzt eingeführten Beschränkungen zu lockern, und einige sogar ganz aufzuheben.

Die Wirtschaftler der Regierung sind sich nicht einig über dies. Wie verlautet, befürwortet die Staatssekretärin im Amt des Kabinettschefs, die Ökonomin Cecilia Todesca, die großen Einfluss auf den Kabinettschef und über diesen auch auf den Präsidenten hat, einen gespaltenen Devisenmarkt, mit einem für die Transaktionen, die auf die Handelsbilanz entfallen, bei dem der Kurs von der ZB verwaltet wird, und einem anderen für Kapitaltransaktionen, bei dem es nur ausnahmsweise Interventionen der ZB gibt. Was die Dienstleistungsbilanz betrifft, scheint noch nicht klar zu sein, auf welchem Markt diese Transaktionen verrechnet werden. Tourismusausgaben im Ausland und Ausgaben von Touristen im Inland werden voraussichtlich zum freien Kurs verrechnet. Die ZB hat schon Erfahrung mit einem System mit gespaltenem Devisenmarkt, das es oft schon gegeben hat. Eine Reglementierung für dies sollte somit schon verfügbar sein.

Doch Wirtschaftsminister Martín Guzmán beharrt auf einem Einheitskurs. Das ist für jemand, der fast ein Jahrzehnt in den USA wohnte, und dort an der Universität Columbia tätig war, begreiflich. Denn allgemein haben die Währungen, die auf der Welt bestehen, nur einen Wechselkurs. Doch in Argentinien ist die Lage anders, weil ein bimonetäres System besteht, bei dem der Peso für normale Zahlungen verwendet wird, aber auch der Dollar als Wertmesser und Sparmittel eingesetzt wird, gelegentlich auch direkt für Zahlungen. Das verstehen Guzmán u.a. Wirtschaftler der Regierung nicht, wie es auch die Beschränkung von Dollarkonten zeigt, die jetzt verfügt wurde. Wie verlautet, hat Guzmán jetzt auch einen Berater (der sein Professor an der Universität La Plata war) beauftragt, Wege zu finden, um den Übergang vom Dollar auf den Peso bei Sparern u.a. zu fördern. Das ist in einem Inflationsland wie Argentinien nicht möglich, Bemühungen in diesem Sinn führen zu absurd hohen Pesozinsen, die störend für die Wirtschaft wirken.

Die Aussicht, dass es schließlich doch zu einem doppelten Devisenmarkt kommt, hat sich sofort auf Fonds ausgewirkt, bei denen die Anteile auf Pesos lauten, die an den Dollarkurs gebunden sind (“dollar linked”). In 3 Tagen der Vorwoche wurden $ 4,2 Mrd. (von insgesamt $ 116,5 Mrd.) abgehoben. Dieses Verhalten der Sparer ist logisch, da befürchtet wird, dass die Bindung an den Dollar bedeutet, dass der offizielle Kurs genommen wird und nicht der freie. Die Erinnerung an den Betrug mit der Pesifizierung von 2002 wirkt immer noch.

Bei einem legalen freien Markt ist die Lage anders als beim Schwarzmarkt. Denn dann können auch Mittel, die im Ausland deponiert sind, in Argentinien angelegt werden. Das gegenwärtige System macht dies nicht möglich, weil derjenige, der sein Geld bringen will, davon ausgeht, dass er einen hohen Verlust erleidet, weil er seine Dollar zum offiziellen Kurs verrechnen muss. Auf einem legalen freien Markt würde es somit mehr Angebot geben, was auf den Kurs drücken würde. Und wenn dann noch Weißwaschungen für spezifische Zwecke verfügt werden, an erster Stelle für Wohnungsbau, dann kann ein noch höheres Angebot erwartet werden. Wenn die Differenz zwischen dem offiziellen und dem freien Kurs auf ca. 20% sinkt, dann verschwinden viele Probleme, die gegenwärtig bestehen.

Gewiss schafft ein doppelter Devisenmarkt auch schwierige Probleme, an erster Stelle bei lokalen Dollardepositen und Depositen in Pesos, die mit dem Dollarkurs indexiert sind. Ebenfalls ergibt sich dann das Problem, dass importierte Produkte für diejenigen, die über freie Dollar verfügen, billig sind, was die Nachfrage anregt und die Zahlungsbilanz belastet. Doch das geschieht ohnehin schon beim Bestehen des Schwarzkurses. Die Regierung muss es eben verstehen, mit den einzelnen Problemen, die aufkommen, pragmatisch umzugehen. Die Lösungen sind auf alle Fälle einfacher als beim Schwarzmarkt, auf dem die ZB nicht intervenieren kann, der außerdem die Steuerhinterziehung fördert.

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