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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Wann kommt das Rentenabkommen?

Actualizado: 9 jun 2020

Verhandlungen ziehen sich seit 2011 hin / Warten auf Entwurf

Rente
Bislang gibt es kein Rentenabkommen zwischen Argentinien und Deutschland. (Foto: dpa)

Buenos Aires (AT/mc) - Gut Ding will Weile haben. Dieses deutsche Sprichwort scheint wie gemacht, um die Verhandlungen zu einem Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Argentinien zu beschreiben. Seit 2011 verhandeln beide Seiten. Doch bislang ist es zu keinen greifbaren Ergebnissen gekommen.

Wie unsere Nachfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin ergab, warte man dort seit mehr als zwei Jahren auf einen Entwurf der argentinischen Seite, der dann Grundlage des weiteren Vorgehens sein soll. Aus dem argentinischen Arbeitsministerium erhielten wir wiederum die Information, dass an diesem Entwurf weiterhin gearbeitet werde. Auch unter der neuen argentinischen Regierung bestehe großes Interesse, die Verbindungen zu Deutschland auszubauen.

Dass ein Sozialversicherungsabkommen auf den Weg kommt, ist indes höchste Zeit. Denn trotz aller bei offiziellen Anlässen gern erklärten engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern gilt: Wenn ein Deutscher in Argentinien oder andersherum ein Argentinier in Deutschland arbeitet und ordnungsgemäß Beiträge in das Sozialsystem des Gastlands einzahlt, werden die Beitragsjahre vom jeweils anderen Land nicht anerkannt. Es entsteht eine Lücke im Rentenverlauf, so als ob die betroffene Person während der Jahre im Ausland gar nicht gearbeitet hätte.

Dabei hatten die Regierungen beider Länder im Juli 2016 beim Besuch des damaligen argentinischen Präsidenten Mauricio Macri in Berlin noch öffentlich erklärt, die fünf Jahre zuvor begonnenen Verhandlungen für ein Sozialversicherungsabkommen wieder aufnehmen zu wollen. In der gemeinsamen Absichtserklärung, die von der deutschen Staatssekretärin Yasmin Fahimi und der damaligen argentinischen Außenministerin Susana Malcorra unterzeichnet wurde, hieß es:„Die Regierung der Argentinischen Republik und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland teilen die Auffassung, dass die Unterzeichnung eines bilateralen Abkommens über Soziale Sicherheit von großem Nutzen für die Bürger beider Länder wäre.(...) Beide Seiten haben sich nunmehr auf Folgendes verständigt:

I. Die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen über Soziale Sicherheit sollen wieder aufgenommen werden. Das Abkommen soll insbesondere Regelungen über Direktzahlungen von Renten an die Berechtigten erhalten.

II. Zu diesem Zweck wollen die zuständigen Fachministerien zeitnah zusammenkommen und sich bemühen, möglichst schnell einen Abschluss zu erreichen.“

Die deutsche Regierung war damals zuversichtlich, noch 2016 zu einem Abschluss zu kommen. Das vorherige Stocken der Verhandlungen habe an „Differenzen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs“ gelegen, erläuterte seinerzeit ein Sprecher des Berliner Wirtschaftsministerium gegenüber dem Tageblatt.

Bereits 2013 hatten sich nach damaligen Auskünften aus dem deutschen Arbeitsministerium beide Seiten nach mehreren Expertengesprächen auf grundsätzliche Aspekte geeinigt. Dem zufolge solle ein Sozialversicherungsabkommen geprägt sein von: 1. Gegenseitigkeit, 2. Vermeidung von Doppelversicherungen und doppelter Beitragszahlungen, 3. weiterer Anwendung der Rechtsvorschriften des Entsendestaates, 4. Erstreckung des sachlichen Geltungsbereichs auf die Rentenversicherung und 5. Zusammenrechnung von Versicherungszeiten für den Anspruchserwerb.

Im Interesse der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist es, dass die Sozialrechtsexperten beider Länder recht bald zu einem Abschluss der Verhandlungen kommen. Für positive Beispiele in dieser Hinsicht muss man von Buenos Aires aus gar nicht weit blicken: So gibt es seit 2015 ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Uruguay und Deutschland.

 

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