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Späte Aufarbeitung

Prozess wegen Jesuiten-Massakers in El Salvador in Madrid eröffnet

Büste Ignacio Ellacurías
Büste Ignacio Ellacurías in seinem Geburtsort Portugalete im spanischen Baskenland. (Foto: pd)

Madrid (dpa) - Gut 30 Jahre nach einem von einer Todesschwadron der Armee in El Salvador verübten Massaker an sechs Jesuiten und zwei Frauen kamen die zwei ersten der insgesamt 20 mutmaßlich Verantwortlichen vor Gericht. In Spanien begann am Montag der Prozess gegen den früheren salvadorianischen Vize-Verteidigungsminister Inocente Montano und gegen den Ex-Leutnant René Mendoza. Mendoza wurde allerdings am ersten Tag wegen mildernder Umstände und Zusammenarbeit mit der Justiz freigesprochen.

Für den Ex-Oberst Montano (76) fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 150 Jahren. Er sei für die Planung und Durchführung des Attentats verantwortlich gewesen, hieß es. Montano weist die Vorwürfe zurück. Die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof in Madrid soll bis zum 16. Juni dauern.

Da unter den acht Opfern des Massakers fünf Spanier waren, hatte die spanische Justiz im Jahr 2011 Anklage gegen insgesamt 20 Salvadorianer erhoben. Montano, der damals in Boston im US-Bundesstaat Massachusetts wohnte, wurde wenig später festgenommen und 2017 an Spanien ausgeliefert. Anträge zur Auslieferung der noch lebenden restlichen Angeklagten wiesen die Behörden in El Salvador zurück.

Das Gemetzel geschah in der Nacht zum 16. November 1989 auf dem Campus der Universidad Centroamericana UCA in San Salvador. Es erregte weltweit Aufsehen. Die Täter hatten es auf Rektor Ignacio Ellacuría abgesehen, der im Bürgerkrieg des mittelamerikanischen Landes (1980-1992) als Sympathisant der Rebellen des „Frente Farabundo Martí para la Liberación Nacional“ (FMLN) galt.

Die restlichen Opfer - vier Jesuitenpater, die Haushälterin der Gruppe und deren 16-jährige Tochter - wurden von einer Todesschwadron der Streitkräfte den Erkenntnissen zufolge erschossen, um keine Zeugen der Tat zurückzulassen.

Der Terror des Bürgerkrieges forderte in El Salvador nach Schätzungen rund 70.000 Menschenleben. Ein Amnestiegesetz verhinderte seit 1993 eine Aufarbeitung der Verbrechen. Obwohl dieses Gesetz 2016 für verfassungswidrig erklärt wurde, fand auch in den darauffolgenden Jahren und bis heute keine Strafverfolgung der Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen statt.

 

Im Blickfeld: Rassismus

Von Stefan Kuhn

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