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Reform sorgt für Zündstoff

Kampf um Ernennung des Generalstaatsanwalts

Eduardo Casal
Eduardo Casal ist interimistischer Generalstaatsanwalt. (Foto: mpf.gob.ar)

Buenos Aires (AT/jea) - Der Generalstaatsanwalt („Procurador general de la Nación“) ist laut Verfassung unabhängig von der Regierung, vom Parlament und vom Obersten Gerichtshof. Er ist fast eine vierte Staatsgewalt. Er ist der Vorsitzende der Staatsanwälte („fiscales“), die bisher die Funktion hatten, die einzelnen Prozesse zu untersuchen, aber mit der jüngsten Reform, die nach und nach in einigen Provinzen schon eingeführt wird, auch für die Klagen vor Gericht zuständig sind, was bisher den Richtern zufiel.

Das Amt des Generalstaatsanwalts wird interimistisch von Eduardo Casal besetzt, nachdem die von Cristina Kirchner ernannte Alejandra Gils Carbó unter der Macri-Regierung zum Rücktritt gezwungen wurde. Mauricio Macri wollte diesen Posten mit der Richterin Inés Weinberg de Roca besetzen, die vor Jahren auch Mitarbeiterin des Argentinischen Tageblatts war und vor einigen Jahren am internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tätig war. Doch Macri konnte die Ernennung nicht durchsetzen, da das Gesetz vorsieht, dass eine Zweidrittelmehrheit im Senat notwendig ist, die er nicht hatte - und die damalige Opposition stimmte nicht zu.

Präsident Alberto Fernández schlug kurz nach seinem Amtsantritt seinen Freund, Bundesrichter Daniel Rafecas, als Generalstaatsanwalt vor. Objektiv ist nichts gegen ihn einzuwenden. Doch Senatspräsidentin Cristina Fernández de Kirchner war nicht einverstanden, und ließ den Antrag liegen. Präsident Fernández erklärte unlängst, die Opposition verhindere die Ernennung, aber das stimmt nicht. Die Opposition hätte nichts gegen Rafecas gehabt.

Jetzt hat Cristina ein Gesetzesprojekt vorgelegt, gemäß dem eine einfache Mehrheit im Senat und der Deputiertenkammer genügt, um den Staatsanwalt zu ernennen. Außerdem soll dieser nicht mehr zeitlebens, also bis zu seiner Pensionierung im Amt bleiben, sondern nur für fünf Jahre, wobei sein Mandat dann vom Kongress für weitere fünf Jahre erneuert werden kann.

In der Praxis bedeutet dies, dass Cristina den Generalstaatsanwalt ernennt. Dieser kann dann Druck auf seine untergebenen Staatsanwälte ausüben, wie es seinerzeit Gils Carbó getan hat, die soweit ging, den Staatsanwalt Campagnoli abzusetzen, der den Fall des Kirchner-nahen Unternehmers Lázaro Báez untersuchte. Das führte zu einem gewaltigen Protest, mit massenweise Menschen auf den Straßen, wobei das Verfahren keine stichhaltige Begründung hatte. Somit verblieb schließlich Campagnoli im Amt.

Cristina ist besonders daran interessiert, dass die Staatsanwälte, die sich mit ihren Prozessen befassen, die Klagen gegen sie zurückweisen oder die Prozesse in die Länge schieben, so dass sie schließlich versanden. Sie steht bei einigen Prozessen kurz vor einem Urteil.

Im Senat hat Cristina die notwendige Mehrheit für die Reform. In der Deputiertenkammer nur, wenn auch Deputierte mitmachen, die auf Lavagna und Schiaretti hören, oder wenn Deputierte der Opposition nicht erscheinen. Denn sie braucht nur eine einfache Mehrheit der Anwesenden. Doch die führenden Oppositionspolitiker, an erster Stelle Mario Negri, haben begriffen, wie der Fall liegt, und werden dafür sorgen, dass keine Mehrheit zustande kommt.


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