Heiliger Stuhl veröffentlicht neues Grundgesetz
Rom (dpa) - Überraschend hat der Vatikan am Wochenende ein seit Jahren erwartetes neues Grundgesetz veröffentlicht, mit dem Papst Franziskus den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren will. Die Mitteilung des Pressesaals erreichte die Öffentlichkeit gegen Samstagmittag. Weiter wollte sich der Vatikan zunächst nicht dazu äußern, er verwies auf eine Pressekonferenz an diesem Montag. Die neue Apostolische Konstitution mit dem lateinischen Titel „Praedicate Evangelium“ (Verkündet das Evangelium) werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, hieß es. An diesem Tag werde damit der Reformprozess der Römischen Kurie abgeschlossen.
Franziskus setzt damit die alte Verfassung „Pastor Bonus“ (Der gute Hirte) außer Kraft, die Papst Johannes Paul II. 1988 erließ und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. später im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Neuordnung der Kurie. Der reformwillige Franziskus, der am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amtseinführung beging, setzte das Beratergremium nach seiner Ernennung dafür ein.
Die neue Verfassung enthält auf mehr als 50 Seiten 250 Paragrafen, die die Dikasterien - also so etwas wie die Ministerien des Heiligen Stuhls - und weitere Verwaltungsteile betreffen. Franziskus zeigt damit, auf welche Themen er in der katholischen Kirche den Fokus legen will und wertet einige Bereiche der Kirchen-Verwaltung auf. Zunächst legte er fest, dass alle Einrichtungen der Kurie - außer das Staatssekretariat - nun Dikasterien seien. Er sorgte damit für eine Vereinheitlichung im vatikanischen Bezeichnungsdurcheinander.
Die Kurie soll sich einfach gesagt stärker in den Dienst der Ortskirchen stellen und sich mehr auf die Mission fokussieren. Die Reform solle eine effektivere Verbreitung des Glaubens fördern und einen konstruktiveren Dialog anregen, schrieb Franziskus im Vorwort. Dieses Ziel unterstrich er mit dem Zusammenlegen mehrerer Behörden zum neuen Dikasterium für Evangelisierung. Ihm wird der Papst selbst vorstehen, was zeigt, wie wichtig Franziskus dieses Thema ist.
Festgeschrieben ist auch, dass Frauen künftig Einrichtungen leiten können. Franziskus beförderte bereits in den vergangenen Monaten Frauen in höhere Positionen innerhalb der Kurie.
Die Verfassung geht in einem Paragrafen auch auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger solle etwa Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen, hieß es im Abschnitt zum Dikasterium für Glaubenslehre (vormals Glaubenskongregation). Dem Dikasterium müssen Missbrauchsfälle in der Kirche gemeldet werden. Außerdem soll die Kommission gemäß des Kirchen- und Zivilrechts angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden.
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