Bogotá (dpa) - Das kolumbianische Verfassungsgericht hat durch eine Entscheidung am Montag den Status Quo bei der Rechtmäßigkeit von Abtreibungen in Kolumbien aufrechterhalten. In dem südamerikanischen Land war wochenlang diskutiert worden, ob Abbrüche in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft liberalisiert und entkriminalisiert werden sollen.
Nach einem Urteil von 2006 dürfen Frauen in Kolumbien nur in drei Situationen abtreiben: im Falle einer Vergewaltigung oder von Inzest, im Falle einer tödlichen Anomalie des Fötus oder wenn die Schwangerschaft eine körperliche oder seelische Gefahr für die Mutter darstellt. Abtreibungsbefürworter hatten gehofft, dass das Gericht für eine Liberalisierung stimmen würde.
Der Richter Alejandro Linares Cantillo hatte einen Antrag eingereicht, Schwangerschaftsabbrüche zumindest in den ersten drei Monaten grundsätzlich zuzulassen. Das Gericht folgte ihm jedoch ebenso wenig wie der Anwältin Natalia Bernal Cano, die gefordert hatte, die drei bisherigen Voraussetzungen als unrechtmäßig zu erachten. Damit wären Abtreibungen komplett verboten worden.
Das Thema Abtreibung ist in Lateinamerika in den vergangenen Jahren heiß diskutiert worden. In Argentinien, wo grüne Tücher zum Erkennungsmerkmal der Befürworter geworden sind, wies das Parlament ein Gesetz für ein liberales Abtreibungsrecht 2018 nur knapp ab. Der neue argentinische Präsident Alberto Fernández kündigte am Sonntag an, die Legalisierung wieder voranzutreiben.
Fachkräfte dringend gesucht
Deutschland öffnet seinen Arbeitsmarkt
Lesen Sie mehr darüber in der vollständigen Online-Ausgabe.
In der Online-Ausgabe des Argentinischen Tageblatts finden Sie weitere Artikel, Bilder und Information.
Sie können auch auf unser Archiv zugreifen.
ZWEI MONATE GRATIS-TESTABO.
Comments