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Foto del escritorArgentinisches Tageblatt

Die Gewinnbesteuerung multinationaler Unternehmen


Beim Gipfeltreffen der G20-Staaten in Venedig, das letzte Woche stattfand, wurde beschlossen, dass der Steuersatz auf den Gewinn multinationaler Unternehmen mindestens 15% betragen muss. In der Tat ist er überall viel höher. Aber es gibt Ausnahmen, wie Irland, das seinerzeit die Niederlassung vieler Unternehmen mit einer sehr niedrigen Gewinnsteuer erreichte. Das Problem ist jedoch mit 15% nicht gelöst, weil der Unterschied zum Satz der großen Staaten immer noch groß genug ist, um die Verlegung des Sitzes, also des Staates, in dem die Steuer gezahlt wird, auf Länder mit nur 15% zu verhindern. Daher der Protest von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der für einen höheren Mindestsatz eintrat.

Allein, es wurde auch beschlossen, die Zahlung der Gewinnsteuer im Land zu befürworten, in dem sie entsteht. Das ist womöglich wichtiger als die allgemeine Mindeststeuer. Wenn die Gewinnsteuer in den Staaten gezahlt wird, in denen die multinationalen Unternehmen ihren legalen Sitz haben, dann erleiden vornehmlich Schwellenländer einen Schaden.

Die Aufteilung des Gewinnes ist jedoch alles andere als einfach. Zum Beispiel: ein Laptop wird in den Vereinigten Staaten entworfen und montiert, mit Teilen, die aus China u.a. Ländern stammen, und dann weltweit verkauft. Dabei entfällt ein Teil des Gewinnes auf die USA, ein anderer auf die Zulieferanten, und ein weiterer auf die Länder, in denen der Laptop verkauft wird. Bei den Zulieferanten kann man davon ausgehen, dass der Gewinn schon im Preis enthalten ist, zu dem sie verkaufen. Und wenn der weltweite Vertrieb über lokale Unternehmen erfolgt, dann ist der Fall gelöst, weil diese den Gewinn für sich buchen. Aber wenn der Laptop über ein eigenes Netz von Filialen verkauft wird, dann kann der Gewinn vom Mutterhaus auf die Filiale und umgekehrt verschoben werden, je nachdem wo der Steuersatz niedriger ist. In Argentinien wurden gelegentlich Exporte nach Uruguay festgestellt, die von dort an Drittländer gingen. Aber die Preise wurden so festgesetzt, dass der Gewinn in Uruguay und nicht in Argentinien verblieb, wo der Steuersatz notorisch niedriger ist.

Bei Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind, wie Facebook, Mercado Libre und viele andere, ist das Problem noch schwieriger, weil hier der Export über Internet erfolgt, und die Zahlung direkt an den Lieferanten aus dem Ausland geht. In vielen Fällen stellt sich auch das Problem, dass die Lieferung eines Inhalts mit Werbung finanziert wird, die vom Mutterhaus kassiert wird. Es ist kaum möglich, diese Einnahmen auf die Länder aufzuteilen, die einen Text per Internet beziehen.

Seit Jahren schon zerbrechen sich Steuerexperten den Kopf über diese Problematik. Es bestehen schon viele Bestimmungen in den Steuergesetzen einzelner Staaten, die sich auf dieses Problem beziehen. Jetzt müssten die Fachleute konkrete Vorschläge bekanntgeben, mit denen die aufgezählten Probleme praktisch und weltweit angegangen werden können. Sie sollte sich vor allem bewusst sein, „dass das Beste der Feind des Guten ist “.


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