Von Juan E. Alemann
Vollbeschäftigung sollte das oberste Ziel der Wirtschafts- und Sozialpolitik sein. Doch die Macri-Regierung sagt dies nie, was unbegreiflich ist. Kein Regierungssprecher weist darauf hin, dass die Reformen des Arbeitsrechts an erster Stelle dazu bestimmt sind, die legale Beschäftigung zu fördern. Die Erhöhung der Produktivität kommt an zweiter Stelle, wobei es hier im Grunde auch darum geht, die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen, was dann zu höherer Produktion und mehr Beschäftigung führt.
Erst wenn alle Menschen eine bezahlte Beschäftigung haben, sollte man über Löhne, Arbeitsbedingungen u.a. Themen der Arbeitswelt reden. Denn zunächst muss man an diejenigen denken, die keinen Lohn und auch sonst kein Einkommen beziehen, und somit keine Existenzgrundlage haben. Auch wenn sie eine staatliche Subvention erhalten, die nur einen geringen Teil ihres Bedarfs deckt, ist das Problem nicht gelöst. Arbeit ist nicht nur die Grundlage des persönlichen Einkommens, sondern auch der Würde einer Person (auf spanisch “dignidad”), etwas was Perón schon hervorhob. Abgesehen davon ist es rein wirtschaftlich sinnlos, dass Personen, die mit ihrer Arbeit zum Bruttoinlandsprodukt beitragen können, behindert sind, dies zu tun.
Vollbeschäftigung besteht bei einer Arbeitslosigkeit von bis zu 4% der aktiven Bevölkerung (diejenigen, die effektiv arbeiten plus diejenigen, die arbeiten wollen, aber nicht können). Diese Arbeitslosigkeit wird als “friktionell” bezeichnet. Sie besteht aus denjenigen, die ihre erste Arbeit suchen, ihren Arbeitsplatz wechseln oder mit den Arbeitsmöglichkeiten, die ihnen geboten werden, nicht zufrieden sind, und auch denjenigen, die ihren Wohnort ändern müssen, um einen woanders gebotenen Arbeitsplatz zu besetzen, und dies nicht sofort tun.
Das letzte Mal, als es in Argentinien eine Arbeitslosigkeit unter 4% gab, war unter der Militärregierung, in der Periode 1979/80, als Überbeschäftigung bestand (mit unter 3% Arbeitslosen) so dass viele Unternehmen Arbeitskräfte anheuerten, die bei anderen Unternehmen schon beschäftigt waren, denen sie höhere Löhne anboten. Das hängt auch damit zusammen, dass damals beschäftigungshemmende Aspekte der Arbeitsgesetzgebung abgeschafft wurden und die Arbeitsrichter keine ehemaligen Gewerkschaftsanwälte waren, wie es ab 1983 weitgehend der Fall war (und heute noch ist), und vernünftig handelten.
Die Gewerkschaften verhielten sich unter der Militärregierung (1976/83) ruhig, ohne einen einzigen Streik, geschweige denn einen Generalstreik, und sie protestierten auch nicht gegen die tiefgreifenden Reformen des Arbeitsrechtes, die Wirtschaftsminister José A. Martínez de Hoz durchsetzte. Die Spitzengewerkschafter haben damals auch mit den Militärs bei der Bekämpfung des Terrorismus mitgemacht, indem sie viele Arbeiter, die zu den Montoneros-Terroristen gehörten, anzeigten. Diese Terroristenorganisation hatte an die 20 Gewerkschafter umgebracht, sodass die Gewerkschafter auf der Seite der Militärs standen, was sie selbstverständlich nachher nicht zugegeben haben.
Die Arbeitslosigkeit wird vom Statistischen Amt (INDEC) per Ende 2018 mit 9,1% angegeben. Allein, diejenigen, die keinen bezahlte Beschäftigung haben, aber sich auch nicht um eine bemühen, werden nicht als Arbeitslose betrachtet, und auch viele Unterbeschäftigte nicht, die so wenig zu tun haben, so dass man sie im Grunde als Arbeitslose einstufen sollte. Mit all diesen gelangt man wohl auf ca. 12%, was untragbar hoch ist. Schließlich muss man noch berücksichtigen, dass die aktive Bevölkerung nur 46,5% der Gesamtbevölkerung ausmacht, was anormal niedrig ist. Es sollten, wie in vergleichbaren Ländern, über 50% sein. Hier kommt auch eine verkappte Arbeitslosigkeit zum Ausdruck.
Die Lage hat sich im ersten Quartal 2019 verschlechtert, so dass man davon ausgehen kann, dass der Koeffizient jetzt noch höher ist. Allerdings sind viele dieser Arbeitslosen Schwarzarbeiter, die die Statistik nicht erfasst. Der ehemalige Arbeitsminister Carlos Tomada (2003/15) sprach unlängst von einer bedeutenden Zunahme der “prekären” Arbeit, also Arbeit außerhalb des Arbeitsrechts und der Sozialgesetzgebung. Dies wird von der Statistik meistens nicht erfasst, weil diese Menschen bei der Umfrage des INDEC, auf der die Statistik beruht, nicht zugeben, dass sie illegal tätig sind, weil sie befürchten, dann verfolgt zu werden.
Die Statistik des Arbeitssekretariates ergibt, dass es im März 2019 30.700 Arbeitsplätze weniger als im Februar gab und 268.000 weniger als im März 2018. Wenn man die Beschäftigung vom Dezember 2017, von 12,38 Mio. Menschen als Vergleichsbasis nimmt, liegt der Verlust bei 308.000 Arbeitsplätzen. Dabei muss man berücksichtigen, dass jedes Jahr gut 200.000 Menschen hinzukommen, die in die Arbeitswelt aufgenommen werden wollen.
Die Regierung scheint davon auszugehen, dass die Beschäftigung steigen wird, wenn die Konjunktur wieder aufwärts geht. Das stimmt jedoch nur zum Teil. Denn außer dem konjunkturellen Problem, besteht jetzt auch ein strukturelles. Die Computertechnologie und alles was dazugehört, wie auch automatische Maschinen, sparen menschliche Arbeit, so dass viele Unternehmen, wenn sie wieder mehr zu tun haben, die entlassenen Arbeitnehmer nicht durch neue ersetzen. Ebenfalls besteht eine Tendenz, Tätigkeiten, die bisher in den Unternehmen selber vollzogen wurden, auf Dritte zu verlagern, die dann als unabhängige Dienstleister auftreten. Das erklärt auch, dass die Zahl der Einheitssteuerzahler so stark zugenommen hat. Denn bei diesen ist die Last von Steuern und Sozialabgaben unverhältnismäßig geringer.
Gewiss wird es dennoch bei besserer Konjunktur mehr Beschäftigung geben, aber eben nicht im gleichen Verhältnis wie die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes. Das Beschäftigungsproblem besteht weiter und erfordert Lösungen. Zunächst geht es darum, alle Arbeitsmöglichkeiten zu erschöpfen. Die Wirtschaft bietet immer gute Arbeitsplätze, weniger gute und auch schlechte. Die ersten sind grundsätzlich stabil und gut bezahlt, die anderen direkt oder potentiell instabil und schlechter bezahlt. Die argentinische Arbeitsgesetzgebung ist nur für die erste Gruppe gedacht, und das bedeutet, dass die anderen Arbeitsplätze entweder nicht besetzt werden, oder auf Schwarzarbeit übergehen. Grundsätzlich ist die argentinische Arbeitsgesetzgebung für Großunternehmen gedacht. Aber über 80% der Arbeitsplätze des privaten Bereichs entfallen auf kleine und mittlere Unternehmen und auf selbstständig Tätige. Und das sollte bei der Arbeitsgesetzgebung berücksichtigt werden.
Um was geht es konkret? Einmal um die Verlängerung der Frist, während der keine Entlassungsentschädigung besteht, von jetzt 3 Monaten auf 2 Jahre, so dass potentiell instabile Arbeitsplätze besetzt werden können. Dann sollten in bestimmten Fällen, wie bei Lehrlingen u. dgl., und auch bei Kleinunternehmen, die eine schwache Existenzgrundlage haben, die Löhne der Gesamtarbeitsverträge nicht gelten. Ohnehin werden sie schon weitgehend nicht beachtet.
Darüber hinaus muss auch die Fernarbeit, also von zu Hause oder einem anderen Ort, als der des Arbeitgebers, reglementiert werden. Bei normaler Arbeit wird diese in Stunden bemessen, bei Fernarbeit jedoch nach konkreten Leistungen. Da dies im Gesetz jedoch nicht vorgesehen ist, kann es zu Konflikten kommen, und das hemmt die Ausdehnung des Systems. Die Heimarbeit ist für den Arbeitnehmer und auch für das Unternehmen von Vorteil. Der erste spart die Zeit und die Kosten des Transportes bis zum Arbeitsplatz, und das Unternehmen spart Platz, Strom und noch mehr. Für verheiratete Frauen mit kleinen Kindern ergibt sich dabei der Vorteil, dass sie sich gleichzeitig um den Haushalt und die Familie kümmern können. Das ist ein großer sozialer Vorteil. Außerdem arbeiten diejenigen, die ihre Arbeit schneller erledigen, weniger Stunden, was im Büro nicht möglich ist. Die Computertechnologie hat die Möglichkeiten für Fernarbeit vervielfacht. Aber auch bei anderen Tätigkeiten, vor allem kreativen, bietet sie einen besser Rahmen als Arbeit im Büro.
Es gibt noch weitere Aspekte der Arbeitsgesetzgebung, die korrigiert werden müssen, und andere, die man nur reglementieren muss, damit die Richter nicht willkürlich entscheiden können. Das bezieht sich u.a auf die sogenannte „Multifunktionalität“, die darin besteht, dass ein Arbeiter oder Angestellter verschiedene Tätigkeiten verrichtet, je nachdem was gerade notwendig ist.
Die Macri-Regierung ist bei ihren Initiativen zur Reform des Arbeitsrechts im Parlament nicht durchgekommen. Die Opposition, und ganz besonders die Kirchneristen, haben dagegen Stellung genommen. Auch in einer eventuellen zweiten Amtsperiode von Präsident Macri wird die Regierungskoalition Cambiemos in der Minderheit verbleiben. Macri und seine Mitarbeiter müssen sich somit überlegen, wie sie das Problem lösen, wobei sie so weit wie möglich schon jetzt vorgehen sollten, weil die hohe Arbeitslosigkeit nicht unnötig verlängert werden sollte.
Als erstes sollte die Regierung ein klares Konzept über das Thema haben, was jetzt nicht der Fall ist, und es dann verbreiten und zur Diskussion stellen. Als zweites muss ein Staatssekretär für Arbeit ernannt werden, der in diesem Sinne denkt, und diese Problematik gut kennt, was jetzt nicht der Fall ist. Dabei sollte sich die Regierung von guten Arbeitsjuristen, wie Julián de Diego, Daniel Funes de Rioja oder Héctor García, beraten lassen. Und als Drittes kann die Regierung hier Notstandsdekrete einsetzen. Diese Dekrete, die die vorangehende Regierung geschaffen hat, unterscheiden sich von gewöhnlichen Dekreten dadurch, dass sie gelegentlich auch Gesetze ändern, statt sie nur zu reglementieren. Wenn der Kongress sie dann nicht ausdrücklich außer Kraft setzt, bleiben sie in Kraft. Eventuell wären auch peronistische Abgeordnete und Senatoren mit einem Notstandsgesetz dieser Art einverstanden, und würden es bestehen lassen. Das ist für sie politisch einfacher, als für ein Gesetz in diesem Sinn zu stimmen.
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